Problem

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

§ 14a UStG enthält über die allgemeinen inhaltlichen Mindestanforderungen (§ 14 Abs. 4 UStG) für eine Rechnung hinaus weitere Anforderungen. Grundsätzlich ist der Vorsteuerabzug an die Einhaltung der formalen Erfordernisse des § 14a UStG geknüpft. Für die Fälle, in denen jedoch eine Rechnung für den Vorsteuerabzug nicht erforderlich ist, sieht die Vorschrift grundsätzlich bei Nichteinhaltung keine negativen Folgen vor. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG verlangt gemäß des eindeutigen Wortlauts "eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung" für die Ausübung des Vorsteuerabzugsrechts. Allerdings ist § 14a UStG für die Fälle der Ausstellung einer Rechnung mit gesondertem Steuerausweis nicht relevant. Der Verweis ist daher m.E. redaktionell missglückt.