FG Baden-Württemberg - Urteil vom 20.11.2008 (3 K 101/05)
1. Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2000 vom 07.12.2004 und die Einspruchsentscheidung vom 06.05.2005, soweit diese die Einkommensteuer 2000 betrifft, werden aufgehoben. Die Einkommensteuer 2000 wird auf 42.681 [...]