Dokumente:

Hilâl Özdemir

Mandanten-Information: Heizungsgesetz - Das ändert sich für Immobilieneigentümer ab 2024

  • Welche neuen Pflichten treffen Eigentümer von Neubauten schon ab 2024?
  • Was gilt für die Besitzer von Bestandsimmobilien mit funktionsfähigen, alten oder kaputten Heizungen in den nächsten Jahren?
  • Wer kann von welchen Klimaboni, KfW-Krediten und Steuervorteilen profitieren?

Heizungsgesetz startet mit großer Verwirrung

Eigentlich wollte die Bundesregierung mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes die Wärmewende beschleunigen. Stattdessen hat sie erst einmal die meisten Immobilienbesitzer stark verunsichert: Durch die frühe mediale Aufmerksamkeit, die hitzigen Debatten in der Gesellschaft und die Dissonanzen innerhalb der Ampelkoalition ist viel Unmut entstanden.

Schaffen Sie endlich Klarheit für Ihre Mandanten

Am 08.09.2023 hat der Bundestag das Gesetz schließlich doch noch verabschiedet, so dass die Billigung durch den Bundesrat am 29.09.2023 erfolgen konnte. Und so können Sie Ihren Mandanten nun endlich klar aufzeigen,

  • dass nur die wenigsten Immobilienbesitzer gleich ab 2024 verpflichtet sind, eine klimafreundliche Heizung einzubauen,
  • dass es dennoch vorteilhaft ist, sich frühzeitig mit dem Ausstieg aus dem fossilen Heizen zu beschäftigen und
  • dass die Bundesregierung hierfür neben der Förderung aus der GEG-Novelle auch günstige Kredite und Steuersparmöglichkeiten anbietet.

Vier Seiten voller relevanter Informationen für Immobilienbesitzer

In einer auch für Laien gut verständlichen Sprache und mit vielen Praxistipps sowie Beispielen beantwortet unsere „Mandanten-Information: Heizungsgesetz - Das ändert sich für Immobilieneigentümer ab 2024“ folgende Fragen:

1.    Neue Vorgaben für Eigentümer von Bestandsimmobilien
       1.1    Was gilt, wenn die Heizung noch funktioniert?
       1.2    Was gilt, wenn die Heizung kaputtgeht oder älter als 30 Jahre ist?
       1.3    Was gilt beim freiwilligen Austausch einer alten Heizung?
       1.4    Was gilt ab 2026 bzw. 2028?

2.    Neue Vorgaben für Eigentümer von Neubauten
       2.1    Was gilt, wenn der Neubau in einem Neubaugebiet liegt?
       2.2    Was gilt für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten?

3.    Staatliche Förderung
       3.1    Einkommensabhängiger Bonus
       3.2    Geschwindigkeitsbonus
       3.3    Ergänzende Kreditförderung
       3.4    Weitere steuerliche Möglichkeiten

4.    Auf den Mieter umlegbare Kosten

Unser Service

Wünschen Sie diese Mandanten-Information als zweifarbige Print-Broschüre oder als Word- und PDF-Datei? Mit Ihrem Briefkopf auf der Titelseite oder ohne? Klicken Sie auf „Jetzt bestellen“ und schauen sich ganz unverbindlich unser Angebot an!

Sie haben weitere Fragen zur „Mandanten-Information: Heizungsgesetz - Das ändert sich für Immobilieneigentümer ab 2024“? Der Deubner Kundenservice berät Sie gerne. Rufen Sie uns an unter +49 221-937018-0, nutzen Sie unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Per Fax sind wir gebührenfrei unter der 0800-5121913 zu erreichen.

Hilâl Özdemir

Mandanten-Information: Heizungsgesetz - Das ändert sich für Immobilieneigentümer ab 2024

  • Umfang: 4 Seiten DIN A4
  • Print: zweifarbig gedruckt
  • Datei: Word- und PDF-Format
  • Briefkopf-Einbindung: Schwarz-Weiß oder Farbe

Eine ausführliche Preisübersicht finden Sie im Bestellformular unter „Jetzt bestellen“.

ab 1,75 € pro Stk.
zzgl. ggf. Versandkosten und 7% USt

Jetzt bestellen!

Sie bestellen lieber per Fax? Dann laden Sie sich einfach den Bestellschein herunter und schicken ihn uns per Fax zu.

Bestellschein