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Jörg Wilde

Mandanten-Information: So setzen Sie als Gastronom die Umsatzsteuersenkung ab 2026 in die Praxis um

  • Seit dem 01.01.2026 gilt für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen - mit Ausnahme der Abgabe von Getränken - dauerhaft der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %.
  • Damit wurde die komplizierte Abgrenzung zwischen Speisenlieferungen und sonstigen gastronomischen Leistungen beseitigt. Es sind aber neue Abgrenzungsprobleme entstanden, insbesondre bei Gutscheinen und Kombipreisen.
  • Mit unserer Mandanten-Information bieten Sie einen Überblick über alle Neuerungen, die kritischen Punkte und zu erwartende Prüfungsansätze der Finanzverwaltung. 

Nie wieder „Zum Hieressen oder zum Mitnehmen?“

Seit dem 01.01.2026 gilt für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Die Abgabe von Getränken unterliegt weiterhin dem Regelsteuersatz von 19 %. 

Mit dieser Neuregelung entfällt die bisher notwendige, aber für steuerliche Laien schwierige Abgrenzung zwischen der Lieferung von Speisen und sonstigen gastronomischen Leistungen. Die Besteuerung wird in einem zentralen Punkt deutlich vereinfacht.

Der Teufel steckt weiterhin oft im Detail

Trotz der Vereinfachung erfordert die Umstellung einige Sorgfalt durch Ihre Mandanten. In der Praxis ergeben sich insbesondere in folgenden Bereichen weiterhin Risiken:

  • Umgang mit falsch ausgewiesener Umsatzsteuer in Ein- und Ausgangsrechnungen
  • Korrekte Abwicklung von Anzahlungen, Dauer- und Schlussrechnungen
  • Sachgerechte Aufteilung von Kombiangeboten und Pauschalpreisen
  • Umgang mit Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen

Mit einer guten Vorbereitung und einer gründlichen Dokumentation können sich Ihre Mandanten kostspielige Fehler und zeitraubende Korrekturen ersparen.  

Prüfungsrisiken im Blick behalten

Nach der Umstellung wird die Finanzverwaltung verstärkt prüfen, ob die neuen Vorgaben zutreffend umgesetzt wurden. Im Fokus dürften dabei insbesondere 

  • die Konfiguration der Kassensysteme, 
  • der Abgleich von Umsätzen und Zahlungen, 
  • die Richtigkeit von Rechnungsangaben und
  • damit – wie immer – der Vorsteuerabzug stehen.

Auch hier gilt: Mit Sorgfalt und vollständiger Dokumentation bleibt die Übergangsphase eine verwaltbare Aufgabe – keine Prüfungsfalle.

Vier Seiten, die alle Unklarheiten beseitigen, ohne zu überfordern

Mit unserer neuen „Mandanten-Information: So setzen Sie als Gastronom die Umsatzsteuersenkung ab 2026 in die Praxis um“ stellen Sie Ihren Gastro-Mandanten eine kompakte, verständliche und praxisorientierte Hilfe zur Verfügung. Sie erläutern auf mandantengerechten vier Seiten:

  • die neue Rechtslage seit 2026
  • erforderliche Umstellungsmaßnahmen
  • typische Stolperfallen und Übergangssachverhalte
  • prüfungsrelevante Aspekte der Umsetzung

Die Inhalte sind – wie immer – so aufbereitet, dass Sie sie direkt im Namen Ihrer Kanzlei an Ihre Mandanten weitergeben können.

Inhaltsverzeichnis

1.      Wann Sie von der Steuersenkung profitieren

2.      Lieferung oder sonstige Leistung: die alte Streitfrage entfällt

3.      Was Sie nun erledigen müssen

         3.1    Systeme anpassen und testen

         3.2    Preise und Angebote überdenken

         3.3    Abläufe und Kommunikation

4.      Wie Sie typische Stolperfallen umgehen

         4.1    Falsch ausgewiesene Umsatzsteuer

         4.2    Anzahlungen, Dauer- und Schlussrechnungen

         4.3    Kombiangebote und Pauschalpreise

         4.4    Gutscheine richtig behandeln

5.      Prüfungsansätze der Finanzverwaltung kennen

         5.1    Kasse und elektronische Aufzeichnungen

         5.2    Abgleich von Umsätzen und Zahlungen

         5.3    Rechnungen und Vorsteuerabzug

         5.4    Anzahlungen, Dauer- und Schlussrechnungen

         5.5    Dokumentation und Organisation

6.      Fazit

Der Autor

Dipl.-Finanzwirt (FH) Jörg Wilde, Betriebsprüfer in Essen.

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Jörg Wilde

Mandanten-Information: So setzen Sie als Gastronom die Umsatzsteuersenkung ab 2026 in die Praxis um

  • Umfang: 4 Seiten DIN A4
  • Print: zweifarbig
  • Datei: Word- und PDF-Format
  • Briefkopf-Einbindung: schwarzweiß oder farbig

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