Neuer Bewertungsprozess bei Grundstücken erfordert ein Handeln in 2022!
Grundbesitzer werden dieses Jahr tätig werden müssen. Seit Beginn dieses Jahres werden alle Grundstücke im Rahmen der Grundsteuer neu bewertet, die bisherige Ermittlung der bisherigen Einheitswerte ist verfassungswidrig und unterliegt nun einer Neuregelung der Grundsteuer. Bis 2025 muss eine Lösung erfolgen, das hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgetragen. Nun könnte angenommen werden, dass bis 2025 noch ausreichend Zeit besteht, aber der Neubewertungsprozess der Grundstücke besteht schon seit Januar 2022!
Bundesmodell und abweichende Modelle
Der bundeseinheitlichen Regelung folgen nicht alle Bundesländer, sondern einige von ihnen haben ihre eigenen Verfahren entwickelt.
Worauf müssen Ihre Mandanten achten?
Mit unserer Mandanten-Information „Grundsteuerreform – jetzt besteht Handlungsbedarf für jeden Grundbesitzer“ finden Ihre Mandanten Antworten auf u.a. diese Fragen:
- Wie erfolgt die Berechnung der Grundsteuer?
- Welche Termine und Fristen gelten für die Feststellungserklärung?
- Welche Nachweise müssen erbracht werden?
- Wie sieht das Bundesmodell aus und wie die ländereigenen Verfahren?
Vermeiden Sie Terminstress - bei Ihnen und bei Ihren Mandanten!
Informieren Sie Ihre Mandanten mit unserer Mandanten-Information zur Grundsteuerreform über die Änderungen bei der Bemessung der Grundsteuer und weisen Sie ihnen die anstehenden Termine und Abgabefristen auf. Wir geben praktische Hinweise, damit Ihre Mandanten wissen, welche Aufgaben für sie als Grundbesitzer anstehen.
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Unser Service
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