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Jahresanfang 2026: Diese Steuerpakete kommen - und Ihre Mandanten werden Fragen haben. Sind Sie vorbereitet?

Unser Spezialreport Steuergesetze Jahresanfang 2026 gibt Ihnen das Rüstzeug für die nächsten Monate

In seiner letzten Sitzung vor Jahresende hat der Bundesrat am 19.12.2025 einer Reihe von Steuergesetzen zugestimmt, über die wir in den vergangenen Wochen und Monaten berichtet haben. Mit Blick auf den Jahresanfang 2026 müssen Sie in der Steuerberatung zahlreiche steuerliche Neuerungen im Fokus haben.

Wir geben Ihnen deshalb im vorliegenden Spezialreport einen kompakten Überblick über das, was jetzt zählt:

  • Viele Regelungen bereits in Kraft: Zahlreiche Änderungen (u. a. Gastronomie-USt, Pendlerpauschale, Aktivrente) greifen unmittelbar – frühzeitige Mandanteninformation ist sinnvoll.

  • Gestaltungsspielräume prüfen: Steuerfreie Hinzuverdienste für Rentner, verlängerte E-Auto-Steuerbefreiung und höhere Pauschalen eröffnen neue Beratungsansätze.

  • Verfahrensrecht im Blick behalten: Der digitale Steuerbescheid (§ 122a AO) gilt 2026 noch nicht – relevante Information für Erwartungsmanagement bei Mandanten.

  • Internationale & digitale Themen priorisieren: Anpassungen bei der Mindeststeuer und neue Meldepflichten für Kryptowerte erhöhen den Abstimmungsbedarf zum Beispiel bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.

  • Gebäude & Nutzungsdauer neu bewerten: Aufhebung des BMF-Schreibens zur Nutzungsdauer stärkt die BFH-Rechtsprechung – erhöhte Bedeutung belastbarer Gutachten.

  • Und viele weitere Themen...

Sichern Sie sich jetzt gratis unseren Leitfaden zu allen wichtigen steuerlichen Neuerungen 2026 mit Praxishinweisen – und bringen Sie sich schnell auf den neuesten Stand!

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