Steueränderungsgesetz 2025: Stellungnahme des Bundesrats und Gegenäußerung der Bundesregierung

Am 17.10.2025 veröffentlichte der Bundesrat seine umfassende Stellungnahme zum Gesetzentwurf. Inzwischen hat die Bundesregierung mit einer Gegenäußerung reagiert.

Das geplante Steueränderungsgesetz 2025 legt dabei einen Konflikt zwischen der Bundesregierung und den Ländern offen. Die zentrale Frage lautet, wie so häufig: Wer wird am Ende die Kosten für die geplanten Steuererleichterungen tragen?

Takeaway 1: Milliarden-Streit um Steuergelder – Der Bund sagt "Nein"  

Der Kern des Konflikts ist eine finanzielle Forderung: Der Bundesrat verlangt vom Bund einen Ausgleich für die Steuerausfälle, die durch das neue Gesetz erwartet werden. Konkret geht es um prognostizierte Mindereinnahmen von rund 11,2 Milliarden Euro für die Länder und 1,4 Milliarden Euro für die Gemeinden.

Diese Ausfälle entstehen hauptsächlich durch zwei geplante Maßnahmen:

  • die Anhebung der Entfernungspauschale für Pendler und
  • die Senkung des Umsatzsteuersatzes für die Gastronomie.

Die Bundesregierung lehnt einen finanziellen Ausgleich jedoch entschieden ab – und wies dabei auch konkrete Vorschläge der Länder zurück, wie eine höhere Beteiligung des Bundes am Deutschlandticket oder bei flüchtlingsbedingten Ausgaben. Ihre Begründung stützt sich auf das Grundgesetz (Art. 106 GG) und das föderale Prinzip: Jede staatliche Ebene – Bund, Länder und Gemeinden – muss ihre eigenen Einnahmeausfälle selbst tragen. Zudem betont der Bund, dass die aktuelle Haushaltslage keinen finanziellen Spielraum für solche Kompensationen zulässt.

Takeaway 2: Einigkeit bei den Details – Konkrete Änderungen für Arbeitnehmer

Trotz des Streits um die Milliarden gibt es auch Einigkeit bei technischen Änderungsvorschlägen des Bundesrats, die auf Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) zurückgehen. Hier sollen praktische Verbesserungen umgesetzt werden, die viele Arbeitnehmer direkt betreffen:

Doppelte Haushaltsführung: Für eine Unterkunft im Ausland soll künftig ein fester „Inlandsbetrag” von 2.000 Euro anerkannt werden (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 4 EStG-E). Diese Regelung, die dem BFH-Urteil vom 9.8.2023 (Az. VI R 20/21) folgt, soll für mehr Rechtssicherheit bei Pendlern sorgen, die im Ausland wohnen und in Deutschland arbeiten.

Betriebsveranstaltungen (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG): Hier stimmt die Bundesregierung dem Vorschlag des Bundesrats zu, die Anwendung des pauschalen Steuersatzes von 25% klarer zu regeln. Die pauschale Besteuerung von 25 % soll künftig nur noch dann gelten, wenn die Veranstaltung „allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht”.  Der BFH hatte mit Urteil vom 27.5.2024 entschieden, dass eine Betriebsveranstaltung nach bisherigem Recht auch dann vorliegen kann, wenn sie nicht allen Beschäftigten offensteht. Deshalb soll die Regelung nun klarer gefasst und die bisherige Verwaltungspraxis gesetzlich verankert werden.

Weniger Bürokratie: In der Abgabenordnung möchte der Bundesrat einen „Anhörungsverzicht” einführen (§ 91 Abs. 2a AO-neu). Dies soll in unstrittigen Fällen Verwaltungsverfahren beschleunigen und vereinfachen. Auch diesen Vorschlag unterstützt die Bundesregierung.

Takeaway 3: Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen

Der Konflikt rund um die Finanzierung des Gesetzes ist noch nicht entschieden, denn das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats.

Fazit und Ausblick

Die Haltung der Bundesregierung ist klar: Sie zeigt sich bei technischen Detailanpassungen kooperativ, bleibt bei den finanziellen Forderungen der Länder jedoch unnachgiebig. Die Weichen für eine politische Auseinandersetzung sind damit gestellt.

Es stellt sich die abschließende Frage: Wird es am Ende einen Kompromiss geben und das Steueränderungsgesetz wird am 19.12.2025 vom Bundesrat beschlossen? Oder droht eine Blockade, die auch die geplanten Entlastungen für Bürger und Unternehmen gefährdet? Wir halten Sie auf dem Laufenden.

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