Das Förderungsprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für Beratungsleistungen wurde in der aktuellen Legislaturperiode wieder einigen Änderungen unterzogen. Erhalten Sie hier einen umfassenden Überblick, welche Beratungen gefördert werden sollen, wann sich ein Einstieg in die geföderte Unternehmensberatung lohnt, welche Anforderungen erfüllt werden müssen, damit Sie für die Förderung zugelassen werden und welche Pflichten mit einer Zulassung einher gehen.
Erhalten Sie hier den Überblick zu den Anforderungen und Regelungen der Beraterzulassung für den Rahmen des Förderprogrammes des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Erfahren Sie, welche Nachweise Sie erbringen müssen um zugelassen zu werden, welche besonderen Unterschiede die neusten Änderungen der Rahmenbedingungen hervorgebracht haben, welche Sonderregelungen sich für Steuerberater ergeben und wie die Registrierung, bzw. Aktualisierung, nun digital abläuft.
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Wenn Sie in die geförderte Unternehmensberatung einsteigen wollen, so sollten Sie vorher einiges beachten, sodass der Einstieg reibungslos verlaufen kann. Sollten Sie die Anforderungen an die Beraterzulassung erfüllen, so müssen Sie sich dennoch die Frage stellen, ob sich die Registrierung für Sie überhaupt lohnt, da ein erheblicher Mehraufwand auf Sie zukommen önnte. Erhalten Sie hier eine Überblick über die verschiedenen Anforderungen an einen Einstieg (und Verbleib) in die geförderte Unternehmensberatung, sodass Sie abwägen können, ob Sie diesen Schritt gehen wollen.
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz liefert mit diesem Merkblatt eine kompakte Übersicht zu den Anforderungen an die Beratereigenschaft die erforderlich sind um zum Förderprogramm für Unternehmensberatung für KMUs zugelassen zu werden. Wenn Sie sich an diese Checkliste halten, steht Ihrer Förderung nichts mehr im Wege.
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