E-Rechnungs-Viewer bei ELSTER steht bereit

Seit dem 01.01.2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden.

Daher müssen seit dem 01.01.2025 alle Unternehmer in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Um diesen Übergang so reibungslos und bürgerfreundlich wie möglich zu gestalten, stellt ELSTER unter www.elster.de/eportal/e-rechnung einen E-Rechnungs-Viewer bereit.

Dieser ermöglicht Steuerpflichtigen, im XML-Format empfangene E-Rechnungen hochzuladen und zu visualisieren, d.h. für Menschen lesbar darzustellen. Auf diese Art und Weise kann jeder Steuerpflichtige seine E-Rechnungen ohne Hürden prüfen. Eine Anmeldung bei ELSTER ist dafür nicht erforderlich.

Hinweis: Zu beachten ist aber, dass immer nur eine Datei auf einmal hochgeladen werden kann, die maximal 10 MB groß sein darf.

 

Quelle: FinMin Bayern, Pressemitteilung Nr. 389/18.12.2024

Diese Fehler können den Vorsteuerabzug kosten.

Umsatzgrenze, Formate, Fehler, Vorsteuerabzug und Archivierung. Was Steuerberater jetzt mit ihren Mandanten klären sollten.

» Hier kostenlos downloaden!

Empfehlungen der Redaktion - Digitalisierung in der Steuerberatung

 

Individuelle Checklisten zur Einkommensteuererklärung für jeden Mandanten. Damit erhalten Sie direkt alle relevanten Belege von Ihren Mandanten und entlasten damit Ihre Kanzlei!

44,95 € mtl. zzgl. USt
 

Präzise Antworten statt aufwändiger Recherche!

Optimieren Sie mit der Deubner Tax KI die technologischen Prozesse Ihrer Kanzlei!

99,00 € mtl. zzgl. USt