Ratgeber · Stand: September 2026
Die E-Rechnung ist im B2B-Geschäftsverkehr angekommen. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmer elektronische Rechnungen empfangen können. Jetzt folgt der entscheidende Schritt: Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen auch ausstellen. Ab 2028 gilt die Pflicht für alle Unternehmen außer Kleinunternehmern.
Für Kanzleien verschiebt sich damit der Beratungsschwerpunkt. Es geht nicht mehr nur um den Empfang, sondern um funktionierende Prozesse bei Ihren Mandanten: von der Formatwahl über die Prüfung und Fehlerkorrektur bis zur GoBD-konformen Archivierung. Auf dieser Seite bündeln wir aktuelle Entwicklungen, Praxisbeiträge und Arbeitshilfen rund um die E-Rechnung und halten sie für Sie auf dem neuesten Stand.
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Fahrplan E-Rechnung: die Stichtage im Überblick
- 1. Januar 2025 Empfangspflicht Alle inländischen Unternehmer müssen E-Rechnungen empfangen, lesen und archivieren können. Das gilt auch für Kleinunternehmer und Unternehmer mit ausschließlich steuerfreien Umsätzen.
- 31. Dezember 2026 Ende der allgemeinen Übergangsfrist Bis zu diesem Tag dürfen alle Unternehmen noch Papierrechnungen und, mit Zustimmung des Empfängers, PDF- oder andere elektronische Rechnungen ausstellen.
- 1. Januar 2027 Ausstellungspflicht ab 800.000 € Umsatz Unternehmen mit mehr als 800.000 € Umsatz im Jahr 2026 müssen E-Rechnungen ausstellen. Kleinere Unternehmen dürfen 2027 weiter sonstige Rechnungen verwenden. Mit Zustimmung des Empfängers bleiben bis Ende 2027 auch EDI-Verfahren zulässig, die noch nicht der neuen Norm entsprechen.
- 1. Januar 2028 Ausstellungspflicht für alle Die E-Rechnungspflicht gilt für alle Unternehmen. Ausgenommen bleiben nur Kleinunternehmer.
- 1. Juli 2030 EU-weite E-Rechnung und Meldesystem (ViDA) Für grenzüberschreitende B2B-Umsätze in der EU wird die E-Rechnung nach EN 16931 Pflicht. Eine digitale Meldung auf Basis der Rechnungsdaten ersetzt die Zusammenfassende Meldung.
Alles zur Ausstellungspflicht ab 2027 →
Aktuelle Meldungen
E-Rechnung ab 1.1.2027: Das müssen Ihre Mandanten jetzt umsetzen
Ab dem 01.01.2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz im B2B-Bereich E-Rechnungen ausstellen, ab 2028 gilt die Pflicht für alle außer Kleinunternehmern. Maßgeblich ist bereits der Umsatz 2026. Wir zeigen, welche Fristen und Ausnahmen gelten, wie sich Format-, Geschäftsregel- und Inhaltsfehler auf den Vorsteuerabzug auswirken und mit welcher Checkliste Sie Ihre Mandanten durch die Umstellung begleiten. Hier alle Infos zur E-Rechnung ab 2027.
E-Rechnungs-Viewer bei ELSTER steht bereit
Seit dem 01.01.2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden. Daher müssen seit dem 01.01.2025 alle Unternehmer in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Um diesen Übergang so reibungslos und bürgerfreundlich wie möglich zu gestalten, stellt ELSTER einen E-Rechnungs-Viewer bereit. Hier alle Infos zum neuen E-Rechnungs-Viewer.
Praxiswissen zur E-Rechnung
Rechnungen von Geschäftspartnern automatisch abrufen und in die Buchhaltung laden
Viele Geschäftspartner stellen Rechnungen inzwischen elektronisch zum Abruf bereit. Durch einen automatischen Abruf über Schnittstellen können Sie die Rechnungen direkt in Ihre Buchhaltungssoftware einlesen. Erfahren Sie hier, welche Vorteile Sie davon haben.
ZUGFeRD, XRechnung, EDI: Ein Überblick über digitale Rechnungsformate
Wenn Sie Rechnungen erstellen oder erhalten, werden Sie immer häufiger mit Begriffen wie E-Rechnung (auf Englisch: E-Invoicing oder E-Invoice), digitale Rechnung, XRechnung, EDI oder ZUGFeRD konfrontiert. E-Rechnung bezeichnet als Oberbegriff zwar ganz allgemein eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, aber von diesen Formaten gibt es inzwischen gleich mehrere. » Wir geben Ihnen im folgenden Beitrag alle relevanten Informationen zu den Formaten der digitalen Rechnung und sagen Ihnen, welches Format am besten für Sie und Ihre Mandanten geeignet ist.
Grundlagen der elektronischen Rechnung: Darauf müssen Sie und Ihre Mandanten achten
Mit elektronischen Rechnungen lassen sich nicht nur Kosten sparen, sondern Arbeitsabläufe enorm beschleunigen. Deshalb kommen in immer mehr Unternehmen Rechnungen über digitale Kanäle an. » Wir sagen Ihnen, worauf Sie bei der elektronischen Rechnungsstellung achten müssen.
Einfacher als gedacht: Automatisierung der digitalen Übernahme von Ausgangsrechnungen
Im Ausgangsrechnungsbereich ist es deutlich einfacher, einen hohen Automatisierungsgrad in der Buchhaltung zu erlangen als beim Rechnungseingang. Das Zauberwort hierfür ist „Schnittstelle“. Über Schnittstellen können Buchhaltungsprogramme Daten von externen Quellen einfach übernehmen. Lesen Sie hier, mit welchen Argumenten Sie Ihre Mandanten überzeugen, Rechnungen mit professioneller Fakturasoftware zu erstellen. Der Lohn für Sie: Sie sparen sich manuelle Eingaben in Ihr Buchhaltungsprogramm. » Hier weiterlesen.
Sechs Fragen zur Ist-Analyse des Rechnungseingangs bei Mandanten
Belege sortieren und vielleicht sogar schon kontieren können Mandanten mit Softwareunterstützung zu großen Teilen selbst. Im richtigen Datenformat an Ihre Kanzlei übergeben, beschleunigt das die Buchhaltung enorm – aber nur, wenn der Workflow mit dem Mandanten richtig abgestimmt ist. Wichtig ist vor Einführung eines digitalen Belegaustauschs eine Analyse des Mandanten. Ausgangspunkt ist der Rechnungseingang. » Lesen Sie in diesem Beitrag, mit welchen Fragen Sie den Status quo beim Mandanten herausfinden.
Archiv: Frühere Beiträge zur E-Rechnung
Die folgenden Beiträge sind älter und werden nicht mehr aktualisiert. Den aktuellen Stand zu Fristen, Formaten und Pflichten finden Sie oben auf dieser Seite.
BMF veröffentlicht Entwurf eines Schreibens zur verpflichtenden E-Rechnung ab 2025
Wie bereits berichtet, steht die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern (B2B-Umsätze) kurz bevor. Ab dem 01.01.2025 wird - begleitet von Übergangsvorschriften - bei diesen Umsätzen verpflichtend eine E-Rechnung zu verwenden sein. Das BMF plant, in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder, ein umfangreiches BMF-Schreiben zur E-Rechnung zu veröffentlichen. Ein erster Entwurf ist bereits den Verbänden übersandt worden. Hier mehr zu den Einzelheiten erfahren.
Die elektronische Rechnung nach dem im Frühjahr 2024 beschlossenen Wachstumschancengesetz: Diese Pflichten gelten schon bald!
Mit dem im März 2024 beschlossenen Wachstumschancengesetz will die Bundesregierung Unternehmen wettbewerbsfähiger machen und den Standort Deutschland stärken. Eine wichtige Neuerung stellt der verpflichtende Empfang von E-Rechnungen dar. Der Gesetzgeber hat wegen des Umstellungsaufwands einige Übergangsregelungen eingeführt. Aber der zeitliche Aufschub gilt nur für Rechnungsaussteller. Als unternehmerischer Rechnungsempfänger müssen auch Steuerberater schon ab dem 01.01.2025 für den Empfang und die Verarbeitung der neuen E-Rechnungen bereit sein. Hier klicken und weiterlesen!
Oktober 2023: BMF äußert sich zu Rechnungsformaten der E-Rechnung
Durch das Wachstumschancengesetz soll die obligatorische elektronische Rechnung bei inländischen Umsätzen zwischen Unternehmern eingeführt werden. Das BMF hat sich in seinem Schreiben vom 02.10.2023 - III C 2 - S 7287-a/23/10001 :007 aufgrund von Anfragen der Verbände bereits jetzt, d.h. vor dem Ende des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens, zur elektronischen Rechnung geäußert. Hier klicken und weiterlesen.
VAT in the Digital Age (ViDA) und Wachstumschancengesetz: Die neuesten Entwicklungen bei der E-Rechnung
+++Empfang von Elektronischen Rechnungen (E-Rechnung) bei inländischen B2B-Umsätzen ab 2025 verpflichtend+++
Im Rahmen der EU-Initiative „VAT in the Digital Age (ViDA)“ und des deutschen Referentenentwurfs zum „Wachstumschancengesetz“ vom 14.07.2023 wird derzeit die Einführung einer E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze vorbereitet. Hierzu ist dem Vernehmen nach gerade eine entsprechende Ermächtigung für den deutschen Fiskus auf EU-Ebene zur Einführung der E-Rechnung in Deutschland in Arbeit. Klicken Sie hier und erfahren Sie mehr über die neuesten Entwicklungen bei der E-Rechnung.
EU plant die Einführung eines Meldesystems für E-Invoicing – Gut für Unternehmer!
Die EU plant die Einführung eines Meldesystems für elektronische Rechnungen zur Schließung von Umsatzsteuer-Lücken. Die EU-Kommission möchte einen entsprechenden Gesetzentwurf im Herbst 2022 vorlegen. In Deutschland soll zudem ein bundesweit einheitliches Meldesystem zur Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen eingeführt werden. Dies wurde bereits im Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen” der derzeitigen Bundesregierung vereinbart. Vor allem wegen Effizienzgewinnen, Bürokratieabbau und Synergie-Effekten könnte das Meldesystem für Unternehmer vorteilhaft sein – hier klicken und mehr erfahren.
Verpflichtung zu elektronischer Rechnungslegung: November 2020 als Wendepunkt
In diesem Jahr treten zwei weitere Stufen der EU-weiten E-Rechnungspflicht in Kraft. Bereits seit 18.4.2020 müssen alle öffentlichen Rechnungsempfänger auf Landes- und kommunaler Ebene elektronische Rechnungen akzeptieren. Ab 27.11.2020 dürfen öffentliche Stellen sogar auf elektronischen Rechnungen bestehen. Informationen zu Formaten und Inhalten von E-Rechnungen sind für Sie und Ihre Mandanten also dringend erforderlich – alles was Sie dazu wissen müssen, vermitteln wir Ihnen in den weiterführenden Beiträgen auf dieser Seite. » Im nächsten Beitrag erhalten Sie zunächst einen kurzen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage rund um die digitale Rechnung - klicken Sie hier.
