Diese existenzielle Gefahr nach dem Erbfall ist für Ihre Mandanten real: Erkennt der Erbe die steuerlichen Verfehlungen des Erblassers, so macht er sich durch Unterlassen selbst der Steuerhinterziehung strafbar – sofern er nicht unverzüglich eine Richtigstellung vornimmt (§ 153 AO).
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Der Report zeigt Ihnen detailliert, wie Sie:
- Die Berichtigungspflicht nach § 153 AO erfüllen und Mandanten vor der eigenständigen Strafbarkeit durch Unterlassen schützen.
- Die 10-jährige Festsetzungsfrist bei Hinterziehung des Erblassers rechtlich handhaben und drohende Steuernachzahlungen inklusive Hinterziehungszinsen kalkulieren.
- Erblasserschulden (rückständige Steuern und Zinsen) korrekt als Nachlassverbindlichkeiten abziehen und so den steuerpflichtigen Erwerb mindern (§ 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG).
Mit unserem aktuellen Spezialreport meistern Sie diese haftungsträchtigen Fallkonstellationen.
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