Kapitalkonten in der Gesamthand - Hierauf müssen Sie achten!

Auf dem Kapitalkonto werden sowohl die Privateinahmen und -entnahmen als auch der Gewinn oder Verlust des jeweiligen Wirtschaftsjahres ausgewiesen. Damit für jeden Gesellschafter der jeweilige Kapitalanteil ermittelt werden kann, müssen Personengesellschaften Kapitalkonten einrichten.

Zu den in Verbindung hierbei auftretenden Besonderheiten bei Personengesellschaften - anschaulich erläutert anhand praxisnaher Fallbeispiele sowie der Übertragung in das Gesamthandsvermögen - helfen Ihnen die folgenden Fachbeiträge.

Übertragung in das Gesamthandsvermögen - mit Fallbeispiel und Lösung

Die Übertragung eines Wirtschaftsguts eines Gesellschafters in das Gesellschaftsvermögen (Gesamthandsvermögen) "seiner" Personengesellschaft gegen Entgelt wie unter Fremden ist nach allgemeinen Grundsätzen zu beurteilen. Aus der Sicht des übertragenden Gesellschafters handelt es sich um eine Veräußerung und aus der Sicht der Personengesellschaft liegt eine Anschaffung vor. Dies gilt handels- und steuerrechtlich gleichermaßen.

Entgeltliche Rechtsgeschäfte in diesem Sinne liegen auch vor, wenn die Gegenleistung einem Darlehens- bzw. Verrechnungskonto des Gesellschafters gutgeschrieben wird und dieses Konto unstreitig zum Fremdkapital gehört.

Wie genau eine Übertragung von Wirtschaftsgütern im Hinblick auf das Kapitalskonto abläuft, können Sie in diesem Fachbeitrag sowie den abschließenden Praxisbeispielen nachlesen.

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Bilanzielle Beurteilung der entgeltlichen Übertragung

Bei der bilanziellen Beurteilung der Übertragung können mehrere Fragen aufkommen. Ist der Neugesellschafter Inhaber eines Gewerbebetriebs und gehört der Gesellschaftsanteil zum Betriebsvermögen dieses Gewerbebetriebs, ist die Beteiligung in dessen Handelsbilanz als Vermögensgegenstand unter den Finanzanlagen auszuweisen und mit den Anschaffungskosten zu bewerten zur Bilanzierung der Personengesellschaft.

Handelsrechtlich betrachtet stellen die Zahlungen des Neugesellschafters an den Altgesellschafter oder dessen Rechtsnachfolger Anschaffungskosten für den Anteil an der Personengesellschaft dar. Die Bilanzierung in der Steuerbilanz der Personengesellschaft ist insoweit unbeachtlich.

In diesem Fachbeitrag haben wir die wichtigsten Antworten rund um die bilanzielle Beurteilung der entgeltlichen Übertragung bezüglich des Kapitalkontos für Sie zusammengefasst.

 

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