Die vereinfachte Kapitalherabsetzung als Gegensatz zu der ordentlichen für Sie erörtert

Kommt die ordentliche Kapitalherabsetzung aufgrund ihrer vielen Regeln zum Schutz der Gläubiger der Gesellschaft nicht in Betracht, so findet die vereinfachte Kapitalherabsetzung ihre Anwendung. Was Sie wissen sollten, um Ihren Mandanten zuverlässig und umfangreich beraten zu können, finden Sie auf folgender Seite. In unseren Fachartikeln wird Ihnen zudem noch ein praxisnahes Beispiel zur Kapitalherabsetzung geboten, damit Sie die Informationen in Ihrem Alltag anzuwenden wissen.

 

Die Vereinfachte Kapitalherabsetzung nach §§ 58a ff. GmbHG

Vorwiegend dient die vereinfachte Kapitalherabsetzung dazu, die Sanierung von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu erleichtern. Durch die Beschränkung der Anwendung auf Fälle, in denen Wertminderungen ausgeglichen oder sonstige Verluste gedeckt werden sollen, trägt man dem Schutz von Gesellschaftsgläubigern Rechnung. In welchen Fällen ist die vereinfachte Kapitalherabsetzung also möglich? Finden Sie hier alle Informationen, damit Sie Ihren Mandanten gewissenhaft beraten können.

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Steuerliche Auswirkungen der vereinfachten Kapitalherabsetzung

Hat die vereinfachte Kapitalherabsetzung Auswirkungen auf die Steuer der Gesellschaft oder auf die Gesellschafter? Verhält es sich genauso wie bei der ordentlichen Kapitalherabsetzung oder gibt es Unterschiede? Lesen Sie unsere Fachartikel zu diesem Thema und erhalten Sie die Antworten auf diese und noch viele weitere Fragen. Machen Sie sich jetzt weiter schlau und folgen Sie dem nachstehenden Link!

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Vereinfachte Kapitalherabsetzung nach § 58 a GmbHG

Eine Herabsetzung des Stammkapitals, die dazu dienen soll, Wertminderungen auszugleichen oder sonstige Verluste zu decken, kann als vereinfachte Kapitalherabsetzung vorgenommen werden. Wann die vereinfachte Kapitalherabsetzung zulässig ist und wie der Herabsetzungsbeschluss aussehen muss, erfahren Sie in folgendem Artikel. Klicken Sie einfach weiter!

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