Die Überprüfung der einzureichenden Unterlagen durch den Bundesanzeiger: Vollständigkeit, Erleichterungen, Fristwahrung
Die Prüfung der Vollzähligkeit stellt darauf ab, ob alle Unterlagen eingereicht wurden, die für die Rechtsform, Unternehmensgröße, Branche und Art der Offenlegung erforderlich sind, und ob von etwaigen größenabhängigen Erleichterungen zu Recht Gebrauch gemacht wurde. Nicht vom Betreiber des Bundesanzeigers geprüft wird hierbei der materielle Inhalt der veröffentlichten Unterlagen. Was gehört alles dazu? Lesen Sie weiter und erfahren Sie mehr!