Welche Unterlagen sind offenzulegen?

In § 325 Abs. 1 und Abs. 1 b HGB sind die Unterlagen aufgelistet, die in elektronischer Form und deutscher Sprache offenzulegen sind. Allerdings sind dabei die Anforderungen an die verschiedenen Größen von Kapitalgesellschaften unterschiedlich. Informieren Sie sich in unseren Fachartikeln über alle Differenzen und verschaffen Sie sich einen detaillierten Überblick über die einzureichenden Unterlagen, um Ihren Mandanten nach bestem Gewissen beraten zu können! Erhalten Sie zudem wertvolle Hinweise, Praxistipps und eine Checkliste, die alle Unterlagen zur Offenlegung übersichtlich darstellt.

 

Form und Inhalt der Unterlagen bei der Offenlegung: Wie erfolgen die Veröffentlichung und Vervielfältigung?

Das Gesetz gibt in § 328 HGB unteranderem Auskunft über Form und Inhalt der Unterlagen bei der Offenlegung. Finden Sie in unseren Fachartikeln den Volltext und erfahren Sie, welchen Vorschriften die offenzulegenden Unterlagen entsprechen müssen. Gibt es Erleichterungen? Klicken Sie hier und erfahren Sie mehr!

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Welche Unterlagen müssen wann zur Offenlegung bereit liegen?

In unseren Fachartikeln finden Sie einen umfassenden Überblick über die einzureichenden Unterlagen. Außerdem erhalten Sie detaillierte Informationen dazu, unter welchen Voraussetzungen diese Unterlagen offengelegt werden müssen. Wollen Sie mehr erfahren? Dann lesen Sie weiter und klicken sich durch unsere Fachartikel!

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Gehören Sonderbilanzen zu den Unterlagen der Offenlegung? (inkl. Praxistipp)

Gehören Bilanzen wie die Eröffnungs- oder Gründungsbilanz, die Umwandlungsbilanz nach dem Aktien- oder Umwandlungsgesetz oder Verschmelzungsbilanz, etc. zum offenzulegenden Jahresabschluss? Wie verhält es sich mit dem Jahresabschluss, der die Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft bei Umwandlungsvorgängen darstellt? Lesen Sie weiter und erhalten wertvolle Praxistipps, die Sie in ihrem Arbeitsalltag unterstützen. Folgen Sie dem Link!

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Nachreichung von Änderungen offengelegter Unterlagen

Ist eine Änderung der bereits eingereichten offenlegungspflichtigen Unterlagen möglich? Falls ja, wie lange? Können bereits eingereichte und veröffentlichte Unterlagen gelöscht werden? Informieren Sie sich in unseren Fachartikeln über die Vorgehensweise und den Anforderungen an eine Änderung offengelegter Unterlagen. Klicken Sie hier!

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Erleichterungen für offenlegungspflichtige Unternehmen: Welche Unterlagen müssen nicht eingereicht werden? (inkl. Praxistipp und Checklisten)

Nach §§ 326 und 327 HGB bestehen, neben den Befreiungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses, auch bei der Offenlegung des Jahresabschlusses für Kleinstkapitalgesellschaften sowie für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften größenabhängige Erleichterungen. In unseren Fachartikel können Sie alles über die bestehenden Erleichterungen hinsichtlich der offenzulegenden Unterlagen nachlesen. Außerdem stellen wir Ihnen einen wertvollen Praxistipp zur Verfügung und haben für Sie alles Wichtige in Chechlisten zusammengefasst.

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Checkliste: Welche Unterlagen sind einzureichen?

Mit unserer übersichtlichen Checkliste wollen wir Sie in ihrer steuerberatenden Tätigkeit unterstützen und Ihnen die Arbeit erleichtern. Klicken Sie weiter und erhalten Sie eine Zusammenfassung über die Unterlagen, die zu veröffentlichen sind. Holen Sie sich die Checkliste! 

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