Realteilung bei Liquidation der Personengesellschaft: eine steuerrechtliche Betrachtung

Bei der Liquidation der Personengesellschaft ist stets auch die Realteilung zu beachten. Eine Realteilung iSd §16 Abs. 3 Satz 2 EStG liegt dabei vor, wenn die Tätigkeit der Personengesellschaft durch Auflösungsbeschluss beendet wird und die Gesellschafter vereinbaren, dass das Gesellschaftsvermögen in natura unter den Gesellschaftern aufgeteilt werden soll. Dabei wird zwischen echter und unechter Realteilung unterschieden.
Problematisch stellt sich hier jedoch oft die Versteuerung dar, die besonders bei den stillen Reserven immer beachtet werden muss. Doch wie genau sind die einzelnen Posten zu errechnen? Was muss beachtet werden? Welche Sperrfristen gelten? Und wie funktioniert eine Kapitalkontoanpassung?

Diese und weitere Fragen werden im nachfolgenden Fachbeitrag ausführlich und anhand anschaulicher Beispiele erläutert.
Zusätzlich bieten wir Ihnen Rechtsprechung zum Thema, die die Problematik fallbezogen angeht.

Liquidation der Personengesellschaft - Realteilung

Eine Personenhandelsgesellschaft ist regelmäßig vollbeendet, wenn die Liquidation abgeschlossen und das Gesamthandsvermögen vollständig abgewickelt ist. Darüber hinaus endet eine Personengesellschaft mit dem Auflösungsbeschluss auch ohne Durchführung eines Liquidationsverfahrens, wenn die Gesellschaft zuvor durch ihre geschäftliche Betätigung ihr Aktivvermögen verloren hat und Nachschüsse der Gesellschafter zur Begleichung der Schulden im Rahmen der Abwicklung (§ 155 Abs. 1 HGB) nicht zu erlangen sind. Auf die Löschung im Handelsregister kommt es dagegen nicht an, denn diese hat lediglich deklaratorische Bedeutung. Steuerrechtlich betrachtet ist die Beendigung der betrieblichen Tätigkeit einer Personengesellschaft im Wege der Liquidation und Auflösung der Gesellschaft als Aufgabe ihres Gewerbebetriebs zu beurteilen. [...]

In diesem Fachbeitrag erfahren Sie alles, was man als Steuerberater zur Realteilung wissen muss, um seinen Mandanten bei der Liquidation bestmöglichst zu unterstützen. Neben ausführlichen Erläuterungen finden sich viele lesenswerte Beispiele und Verweise auf aktuelle Rechtsprechung.

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FG Hamburg - Urteil vom 18.04.2012 (3K 89/11) zur Realteilung bei der Einkommenssteuer

Problematik: Realteilung ohne Spitzenausgleich bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer mehrgliedrigen Personengesellschaft unter Übernahme eines Teilbetriebs.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin anlässlich ihres im Wege der Realteilung durchgeführten Ausscheidens aus einer Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Rechtsanwaltssozietät einen Gewinn zu [...]

Erfahren Sie hier mehr zur Realteilung ohne Spitzenausgleich in einem wichtigen FG Fall zum Thema.

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BFH Urteil vom 11.04.2013 (III R 32/12) zur Gewinnermittlung bei Realteilung

Problematik: Gewinnermittlung bei Realteilung einer Mitunternehmerschaft ohne Spitzenausgleich bei Buchwertfortführung und fortgesetzter Einnahme-Überschussrechnung.
Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) zu 1. und 2. betrieben im Streitjahr 2002 eine Steuerberatungs- und Rechtsanwaltssozietät in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die ihren Gewinn [...]

Hier können sie besonders anschaulich die Gewinnermittlung bei der Realteilung am konkreten Fall nachvollziehen.

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BFH - Urteil vom 01.12.1992 (VIII R 57/90) zum Spitzenausgleich bei der Realteilung

Problematik: Folgen der Zahlung eines Spitzenausgleichs bei einer Realteilung.
Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) waren seit 1972 Gesellschafter einer KG, der Kläger zu 2 als personlich haftender Gesellschafter mit einem festen Kapitalkonto von 40 000 DM, die Klägerin zu als einzige [...]

Lesen Sie hier einen wichtigen Fall zum Spitzenausgleich bei der Realteilung.

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