05/2026 - Lohn- und Gehaltsabrechnung
Begründet ein Arbeitnehmer in Deutschland eine doppelte Haushaltsführung, kann der Arbeitgeber ihm die entstandenen Kosten (anteilig) steuerfrei ersetzen. Im Bereich der doppelten Haushaltsführung hat sich zum 01.01.2026 etwas geändert: Arbeitgeber können einem Arbeitnehmer, der eine doppelte Haushaltsführung im Ausland hat, jetzt im Standardfall 2.000 € der Kosten erstatten. Testen Sie Ihr Wissen!