Übersicht über Sperr- und Behaltungsfristen mit Hinweisen zum Regierungsentwurf zum Wachstumschancengesetz

 

Übersichtüber Sperr- und Behaltensfristen mit Hinweisen zum Regierungsentwurf zum Wachstumschancengesetz

 

HinweiszumGesetzgebungsverfahren:

-      10.11.2023:VerabschiedungBundestag(geplant)

-      15.12.2023:ZustimmungBundesrat(geplant)

-      Verkündung:offen

-      LinkzumVorgangundzudenDrucksachen

 

I.        §23Abs.25GrEStG -E

Hintergrund: Das MoPeG tritt am 01.01.2024 in Kraft. DieAuswirkungendesMoPeG auf das Steuerrecht sind teilweise noch unklar. Insbesondere welche Auswirkungen derWegfall des Gesamthandsprinzips auf die Grunderwerbsteuer haben wird, istnoch nicht abschließendgeklärt. DieErörterungender Länder dauernderzeitnochan. Mit dem In-Kraft-Treten des MoPeG wird es keine "Gesamthand" mehr geben. Die Regelungen der folgenden Behaltensfristen beziehen sich auf die Gesamthand und liefen daherleer: § 5 Abs. 3 Satz 1, §6 Abs. 3 Satz 2 und §7 Abs. 3 Satz1 GrEStG.  

Regierungsentwurf: