35.2 Anfall der Grunderwerbsteuer

Autor: Wilde

35.3

Die Besonderheit bei der Grunderwerbsteuer ist, dass sie nicht nur anfällt, wenn eine Immobilie ihren Eigentümer wechselt, sondern auch bei einer Veränderung der Gesellschaftsanteile an der Kapitalgesellschaft. Gerade die Grunderwerbsteuer im Zusammenhang mit Kapitalgesellschaften sorgt in der Praxis häufig für Unverständnis. Denn vielen Unternehmern ist nicht klar, warum der Anteilskauf einer Kapitalgesellschaft die Grunderwerbsteuer auslöst, obwohl das Eigentum an dem Grundstück doch gar nicht wechselt. Zivilrechtlich liegt nämlich tatsächlich kein Rechtsträgerwechsel vor. Steuerrechtlich wird aber ein solcher Rechtsträgerübergang fingiert.

35.4

Die Reform des Grundsteuergesetzes 1) im Jahr 2021 sorgte dafür, dass heute mehr oder weniger alle Fälle der Übertragung von Anteilen einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft grunderwerbsteuerpflichtig sind. Vor der Reform kam es im Zusammenhang nur bei der Übertragung von Anteilen einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft zur Grunderwerbsteuer, wenn durch die Übertragung 90 % der Anteile (bis zur Reform 95 %) in einer Hand vereinigt wurden (§ 1 Abs. 3 und ). Somit konnte man sich die Grunderwerbsteuer sparen, wenn man die Anteile so verteilte, dass nur maximal 94,9 % in einer Hand vereinigt wurden. Die restlichen 5,1 % hielt man entweder zurück oder übertrug sie an eine andere Person.