| Autor: Gahle |
Der Mandant informiert Sie darüber, dass er sich von einem Mitarbeiter trennen möchte. Im Gespräch äußert er seine Befürchtung, eine Abfindung zahlen zu müssen.
Entgegen landläufiger Meinung existiert kein genereller Abfindungsanspruch bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Dem Arbeitnehmer steht vielmehr grundsätzlich nur dann eine Entschädigung zu, wenn
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