2.1 Geld zum Abschied? - Abfindung 2.2 Richtig reagieren - Abmahnung 2.3 Arbeit nach Bedarf - Abrufarbeit 2.4 Leihen statt anstellen - Arbeitnehmerüberlassung 2.5 Wer schreibt der bleibt - Arbeitsvertrag 2.6 Besser vertragen statt streiten - Auflösungs- und Abwicklungsvereinbarungen 2.7 Drum prüfe wer sich ewig bindet - Befristung 2.8 Heute mal anders - Direktionsrecht 2.9 Geld trotz Nichtleistung - Entgeltfortzahlung 2.10 Recht auf Freizeit - Erholungsurlaub 2.11 Unterstützung zum Nulltarif - Familiäre Mitarbeit 2.12 Eine Hand wäscht die andere - Gefälligkeitsverhältnisse 2.13 Nachzahlungsrisiko Statusirrtum - Gesellschafter/Geschäftsführer 2.14 Ende gut, alles gut? - Kündigung 2.15 Wenn es ums Geld geht - Lohn 2.16 Die Jugend fördern - Praktikum 2.17 Auto statt Geld - Sachbezug 2.18 Erfahrung sichern - Rentnerbeschäftigung 2.19 Arbeitnehmer wider Willen - Scheinselbständigkeit 2.20 Muss kurz weg - Vorübergehende Verhinderung 2.21 Unnötige Konflikte vermeiden - Zeugnis 2.22 Heute so, morgen so - Brückenteilzeit 2.23 Jede Stunde zählt - Arbeitszeit 2.24 Gekauft wie gesehen - Betriebsübergang 2.25 Mitgehangen, mitgefangen - Tarifbindung 2.26 Besser kurz als gar nicht - Fragen und Antworten zum Kurzarbeitergeld 2.27 Wider die Teuerung - Inflationsausgleichsprämie 2.28 Sie geben so viel zurück - Kinder in der Pflegeversicherung 2.29 Work Hard, Play Hard - Arbeiten aus dem Urlaubsparadies (Workation) 2.30 Ausschluss- und Verfallsfristen - Alles oder nichts? 2.31 Wie gewonnen so zerronnen - Gehalt auf Widerruf? 2.32 Homeoffice und mobiles Arbeiten - Rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Umsetzung 2.33 Arbeitnehmerdatenschutz - Anforderung und Umsetzung in der Praxis

2.11 Unterstützung zum Nulltarif - Familiäre Mitarbeit

Autor: Gahle

2.11.1 Beratungssituation

Der Unternehmermandant ist auf Unterstützung im Betrieb angewiesen, kann sich aber keinen Arbeitnehmer mit „normalen“ Vergütungsvorstellungen leisten. Daher kommt er auf die Idee, dass seine Ehefrau kostenlos im Unternehmen mitarbeiten könnte. Er fragt Sie, ob das rechtlich zulässig ist.

2.11.2 Rechtliche Einordnung

Familienrechtliche Grundlage

Das Arbeitsverhältnis ist von der reinen familiären Mitarbeit abzugrenzen. Denn Letztere beruht nicht auf einer privatrechtlichen Vereinbarung, sondern auf den Vorschriften des Familienrechts und begründen keine arbeitnehmerähnliche persönliche Abhängigkeit.34 Dabei ist insbesondere an § 1619 BGB zu denken. Diese Vorschrift bestimmt, dass Kinder, solange sie dem elterlichen Hausstand angehören und von den Eltern erzogen oder unterhalten werden, verpflichtet sind, in einer ihren Kräften und ihrer Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.

Hinweis

Die Mithilfe darf die Ausbildung und berufliche Entwicklung des Kindes nicht gefährden.35 Im Übrigen sind bei Mitwirkung eines Minderjährigen die Vorschriften des JArbSchG zu beachten, soweit er nicht nur gelegentlich geringfügige Hilfe leistet, vgl. § 1 JArbSchG.