2.1 Geld zum Abschied? - Abfindung 2.2 Richtig reagieren - Abmahnung 2.3 Arbeit nach Bedarf - Abrufarbeit 2.4 Leihen statt anstellen - Arbeitnehmerüberlassung 2.5 Wer schreibt der bleibt - Arbeitsvertrag 2.6 Besser vertragen statt streiten - Auflösungs- und Abwicklungsvereinbarungen 2.7 Drum prüfe wer sich ewig bindet - Befristung 2.8 Heute mal anders - Direktionsrecht 2.9 Geld trotz Nichtleistung - Entgeltfortzahlung 2.10 Recht auf Freizeit - Erholungsurlaub 2.11 Unterstützung zum Nulltarif - Familiäre Mitarbeit 2.12 Eine Hand wäscht die andere - Gefälligkeitsverhältnisse 2.13 Nachzahlungsrisiko Statusirrtum - Gesellschafter/Geschäftsführer 2.14 Ende gut, alles gut? - Kündigung 2.15 Wenn es ums Geld geht - Lohn 2.16 Die Jugend fördern - Praktikum 2.17 Auto statt Geld - Sachbezug 2.18 Erfahrung sichern - Rentnerbeschäftigung 2.19 Arbeitnehmer wider Willen - Scheinselbständigkeit 2.20 Muss kurz weg - Vorübergehende Verhinderung 2.21 Unnötige Konflikte vermeiden - Zeugnis 2.22 Heute so, morgen so - Brückenteilzeit 2.23 Jede Stunde zählt - Arbeitszeit 2.24 Gekauft wie gesehen - Betriebsübergang 2.25 Mitgehangen, mitgefangen - Tarifbindung 2.26 Besser kurz als gar nicht - Fragen und Antworten zum Kurzarbeitergeld 2.27 Wider die Teuerung - Inflationsausgleichsprämie 2.28 Sie geben so viel zurück - Kinder in der Pflegeversicherung 2.29 Work Hard, Play Hard - Arbeiten aus dem Urlaubsparadies (Workation) 2.30 Ausschluss- und Verfallsfristen - Alles oder nichts? 2.31 Wie gewonnen so zerronnen - Gehalt auf Widerruf? 2.32 Homeoffice und mobiles Arbeiten - Rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Umsetzung

2.15 Wenn es ums Geld geht - Lohn

Autor: Gahle

2.15.1 Beratungssituation

Der Mandant wendet sich an Sie und will wissen, wie viel er seinen Arbeitnehmern mindestens zahlen muss.

2.15.2 Rechtliche Einordnung

Grenzen freier Verhandelbarkeit

Als Ausfluss des Grundsatzes der Privatautonomie kann die Vergütung von den Parteien grundsätzlich nach eigenem Gutdünken festgelegt werden. In der Praxis existieren allerdings zahlreiche Schranken.

Beispiele

Verbindliche Vergütungsvorgaben können sich u.a. ergeben aus:

Tarifvertrag:
Findet auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag mit Vergütungsvorgaben Anwendung, so sind diese zu beachten.

Mindestlohnvorschriften:
Ein Mindestvergütungsanspruch kann sich aus gesetzlichen Vorschriften wie z.B. dem MiLoG ergeben.

Gleichbehandlungsgrundsatz:
Gemäß § 7 Abs. 2 AGG sind Regelungen, die einen Beschäftigten aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität gegenüber anderen Mitarbeitern benachteiligen, unwirksam.