2.1 Geld zum Abschied? - Abfindung 2.2 Richtig reagieren - Abmahnung 2.3 Arbeit nach Bedarf - Abrufarbeit 2.4 Leihen statt anstellen - Arbeitnehmerüberlassung 2.5 Wer schreibt der bleibt - Arbeitsvertrag 2.6 Besser vertragen statt streiten - Auflösungs- und Abwicklungsvereinbarungen 2.7 Drum prüfe wer sich ewig bindet - Befristung 2.8 Heute mal anders - Direktionsrecht 2.9 Geld trotz Nichtleistung - Entgeltfortzahlung 2.10 Recht auf Freizeit - Erholungsurlaub 2.11 Unterstützung zum Nulltarif - Familiäre Mitarbeit 2.12 Eine Hand wäscht die andere - Gefälligkeitsverhältnisse 2.13 Nachzahlungsrisiko Statusirrtum - Gesellschafter/Geschäftsführer 2.14 Ende gut, alles gut? - Kündigung 2.15 Wenn es ums Geld geht - Lohn 2.16 Die Jugend fördern - Praktikum 2.17 Auto statt Geld - Sachbezug 2.18 Erfahrung sichern - Rentnerbeschäftigung 2.19 Arbeitnehmer wider Willen - Scheinselbständigkeit 2.20 Muss kurz weg - Vorübergehende Verhinderung 2.21 Unnötige Konflikte vermeiden - Zeugnis 2.22 Heute so, morgen so - Brückenteilzeit 2.23 Jede Stunde zählt - Arbeitszeit 2.24 Gekauft wie gesehen - Betriebsübergang 2.25 Mitgehangen, mitgefangen - Tarifbindung 2.26 Besser kurz als gar nicht - Fragen und Antworten zum Kurzarbeitergeld 2.27 Wider die Teuerung - Inflationsausgleichsprämie 2.28 Sie geben so viel zurück - Kinder in der Pflegeversicherung 2.29 Work Hard, Play Hard - Arbeiten aus dem Urlaubsparadies (Workation) 2.30 Ausschluss- und Verfallsfristen - Alles oder nichts? 2.31 Wie gewonnen so zerronnen - Gehalt auf Widerruf? 2.32 Homeoffice und mobiles Arbeiten - Rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Umsetzung 2.33 Arbeitnehmerdatenschutz - Anforderung und Umsetzung in der Praxis 2.34 Wegerisiko des Arbeitnehmers und Lohnanspruch bei wetterbedingtem Zuspätkommen 2.35 Aktivrente, Weiterbeschäftigung nach der Regelaltersgrenze und sachgrundlose Befristung ohne Vorbeschäftigungsverbot 2.36 Neues Entgelttransparenz bis Juni 2026, was Arbeitgeber wirklich tun müssen (und was nicht)

2.23 Jede Stunde zählt - Arbeitszeit

Autor: Mourkojannis

2.23.1 Beratungssituation

Der Mandant fragt, ob Bereitschaftszeiten seiner Mitarbeiter lohnrelevant sind.

2.23.2 Rechtliche Einordnung

Arbeitszeit versus Vergütungspflicht

Der Begriff der Arbeitszeit i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 1 ArbZG ist nicht zwingend deckungsgleich mit der Arbeitszeit im vergütungsrechtlichen Sinne.78 Vielmehr knüpft die gesetzliche Vergütungspflicht des Arbeitgebers nach §§ 611 Abs. 1, 611a Abs. 2 BGB an die versprochenen Dienste an, zu denen nicht nur die eigentliche Tätigkeit, sondern jede vom Arbeitgeber verlangte sonstige Leistung oder Maßnahme des Arbeitnehmers gehört, die mit seiner eigentlichen Tätigkeit oder der Art und Weise ihrer Erbringung unmittelbar zusammenhängt.79 „Arbeit“ als Leistung der versprochenen Dienste i.S.d. §§ 611 Abs. 1, 611a Abs. 1 BGB ist – vorbehaltlich zulässiger (tarif-)vertraglicher abweichender Regelungen – mithin jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung der Bedürfnisse des Arbeitgebers dient.80

Ausgehend von den dargestellten Grundsätzen können daher auch vergütungspflichtige Arbeitszeit sein: