Autor: Gahle |
Der Mandant möchte wissen, ob auf die Arbeitsverhältnisse mit seinen Mitarbeitern ein Tarifvertrag Anwendung findet.
Eine Tarifbindung kommt im Wesentlichen in den nachfolgenden Konstellationen zustande:
Der Arbeitgeber gehört dem tarifvertragsschließenden Arbeitgeberverband an, und der Arbeitnehmer ist Mitglied der tarifvertragsschließenden Gewerkschaft, vgl. § |
Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer sind zwar grundsätzlich nicht tarifgebunden, aber sie unterfallen einem durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder durch eine oberste Landesbehörde für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, vgl. § |
Arbeitgeber und Arbeitnehmer beziehen tarifvertragliche Regelungen ausdrücklich oder durch betriebliche Übung93 in den Arbeitsvertrag ein. |
Besteht eine Tarifbindung nach §§
Hinweis |
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