2.1 Geld zum Abschied? - Abfindung 2.2 Richtig reagieren - Abmahnung 2.3 Arbeit nach Bedarf - Abrufarbeit 2.4 Leihen statt anstellen - Arbeitnehmerüberlassung 2.5 Wer schreibt der bleibt - Arbeitsvertrag 2.6 Besser vertragen statt streiten - Auflösungs- und Abwicklungsvereinbarungen 2.7 Drum prüfe wer sich ewig bindet - Befristung 2.8 Heute mal anders - Direktionsrecht 2.9 Geld trotz Nichtleistung - Entgeltfortzahlung 2.10 Recht auf Freizeit - Erholungsurlaub 2.11 Unterstützung zum Nulltarif - Familiäre Mitarbeit 2.12 Eine Hand wäscht die andere - Gefälligkeitsverhältnisse 2.13 Nachzahlungsrisiko Statusirrtum - Gesellschafter/Geschäftsführer 2.14 Ende gut, alles gut? - Kündigung 2.15 Wenn es ums Geld geht - Lohn 2.16 Die Jugend fördern - Praktikum 2.17 Auto statt Geld - Sachbezug 2.18 Erfahrung sichern - Rentnerbeschäftigung 2.19 Arbeitnehmer wider Willen - Scheinselbständigkeit 2.20 Muss kurz weg - Vorübergehende Verhinderung 2.21 Unnötige Konflikte vermeiden - Zeugnis 2.22 Heute so, morgen so - Brückenteilzeit 2.23 Jede Stunde zählt - Arbeitszeit 2.24 Gekauft wie gesehen - Betriebsübergang 2.25 Mitgehangen, mitgefangen - Tarifbindung 2.26 Besser kurz als gar nicht - Fragen und Antworten zum Kurzarbeitergeld 2.27 Wider die Teuerung - Inflationsausgleichsprämie 2.28 Sie geben so viel zurück - Kinder in der Pflegeversicherung 2.29 Work Hard, Play Hard - Arbeiten aus dem Urlaubsparadies (Workation) 2.30 Ausschluss- und Verfallsfristen - Alles oder nichts? 2.31 Wie gewonnen so zerronnen - Gehalt auf Widerruf? 2.32 Homeoffice und mobiles Arbeiten - Rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Umsetzung 2.33 Arbeitnehmerdatenschutz - Anforderung und Umsetzung in der Praxis 2.34 Wegerisiko des Arbeitnehmers und Lohnanspruch bei wetterbedingtem Zuspätkommen 2.35 Aktivrente, Weiterbeschäftigung nach der Regelaltersgrenze und sachgrundlose Befristung ohne Vorbeschäftigungsverbot 2.36 Neues Entgelttransparenz bis Juni 2026, was Arbeitgeber wirklich tun müssen (und was nicht)

2.29 Work Hard, Play Hard - Arbeiten aus dem Urlaubsparadies (Workation)

Autor: Mourkojannis

2.29.1 Beratungssituation

Der in Deutschland ansässige Mandant strebt danach, sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren und seinen Mitarbeitern die Option zu bieten, ihre beruflichen Tätigkeiten zeitweise aus einem ausländischen „Away Office“ zu verrichten, beispielsweise zur Verlängerung von Urlaubsreisen. Die Einführung einer solchen „Workation“ wird als potentiell attraktiver und sicherer Baustein im modernen HR-Portfolio betrachtet, um Mitarbeiter zu gewinnen und zu binden.

2.29.2 Rechtliche Einordnung

„Workation“ als Entsendung

Innerhalb der EU und der Schweiz kann eine solche Maßnahme als sogenannte Entsendung mit den Arbeitnehmern vereinbart werden, unter der Bedingung, dass sie einen zeitlich begrenzten Ortswechsel für höchstens 24 Monate darstellt, keine Ablösung eines zuvor entsandten Arbeitnehmers erfolgt und die arbeits- sowie sozialrechtliche Integration im Herkunftsland (hier also Deutschland) fortbesteht.

Sozialversicherungsrechtliche Aspekte

Die „Leitlinien zur Telearbeit“ der Europäischen Kommission, im November 2022 und Juni 2023 veröffentlicht, klären über grundlegende Prinzipien bei der Anwendung des Sozialrechts auf. Die Leitlinien betonen das Territorialitätsprinzip, wonach das Sozialversicherungsrecht des Staates, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird (Beschäftigungsstaat), grundsätzlich Anwendung findet.