Autor: Mourkojannis |
Der in Deutschland ansässige Mandant strebt danach, sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren und seinen Mitarbeitern die Option zu bieten, ihre beruflichen Tätigkeiten zeitweise aus einem ausländischen "Away Office" zu verrichten, beispielsweise zur Verlängerung von Urlaubsreisen. Die Einführung einer solchen "Workation" wird als potentiell attraktiver und sicherer Baustein im modernen HR-Portfolio betrachtet, um Mitarbeiter zu gewinnen und zu binden.
Innerhalb der EU und der Schweiz kann eine solche Maßnahme als sogenannte Entsendung mit den Arbeitnehmern vereinbart werden, unter der Bedingung, dass sie einen zeitlich begrenzten Ortswechsel für höchstens 24 Monate darstellt, keine Ablösung eines zuvor entsandten Arbeitnehmers erfolgt und die arbeits- sowie sozialrechtliche Integration im Herkunftsland (hier also Deutschland) fortbesteht.
Die "Leitlinien zur Telearbeit" der Europäischen Kommission, im November 2022 und Juni 2023 veröffentlicht, klären über grundlegende Prinzipien bei der Anwendung des Sozialrechts auf. Die Leitlinien betonen das Territorialitätsprinzip, wonach das Sozialversicherungsrecht des Staates, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird (Beschäftigungsstaat), grundsätzlich Anwendung findet.
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