2.1 Geld zum Abschied? - Abfindung 2.2 Richtig reagieren - Abmahnung 2.3 Arbeit nach Bedarf - Abrufarbeit 2.4 Leihen statt anstellen - Arbeitnehmerüberlassung 2.5 Wer schreibt der bleibt - Arbeitsvertrag 2.6 Besser vertragen statt streiten - Auflösungs- und Abwicklungsvereinbarungen 2.7 Drum prüfe wer sich ewig bindet - Befristung 2.8 Heute mal anders - Direktionsrecht 2.9 Geld trotz Nichtleistung - Entgeltfortzahlung 2.10 Recht auf Freizeit - Erholungsurlaub 2.11 Unterstützung zum Nulltarif - Familiäre Mitarbeit 2.12 Eine Hand wäscht die andere - Gefälligkeitsverhältnisse 2.13 Nachzahlungsrisiko Statusirrtum - Gesellschafter/Geschäftsführer 2.14 Ende gut, alles gut? - Kündigung 2.15 Wenn es ums Geld geht - Lohn 2.16 Die Jugend fördern - Praktikum 2.17 Auto statt Geld - Sachbezug 2.18 Erfahrung sichern - Rentnerbeschäftigung 2.19 Arbeitnehmer wider Willen - Scheinselbständigkeit 2.20 Muss kurz weg - Vorübergehende Verhinderung 2.21 Unnötige Konflikte vermeiden - Zeugnis 2.22 Heute so, morgen so - Brückenteilzeit 2.23 Jede Stunde zählt - Arbeitszeit 2.24 Gekauft wie gesehen - Betriebsübergang 2.25 Mitgehangen, mitgefangen - Tarifbindung 2.26 Besser kurz als gar nicht - Fragen und Antworten zum Kurzarbeitergeld 2.27 Wider die Teuerung - Inflationsausgleichsprämie 2.28 Sie geben so viel zurück - Kinder in der Pflegeversicherung 2.29 Work Hard, Play Hard - Arbeiten aus dem Urlaubsparadies (Workation) 2.30 Ausschluss- und Verfallsfristen - Alles oder nichts? 2.31 Wie gewonnen so zerronnen - Gehalt auf Widerruf? 2.32 Homeoffice und mobiles Arbeiten - Rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Umsetzung 2.33 Arbeitnehmerdatenschutz - Anforderung und Umsetzung in der Praxis

2.6 Besser vertragen statt streiten - Auflösungs- und Abwicklungsvereinbarungen

Autor: Gahle

2.6.1 Beratungssituation

Der Mandant möchte sich einvernehmlich von einem Mitarbeiter trennen. Ihm schwebt der Abschluss eines Aufhebungsvertrags vor. Hierzu legt er Ihnen einen Entwurf mit der Bitte um Prüfung vor.

2.6.2 Rechtliche Einordnung

Definitionen

Der Auflösungsvertrag, häufig auch Aufhebungsvertrag genannt, zielt unmittelbar auf die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab, ist also kündigungsersetzend. Demgegenüber setzt die Abwicklungsvereinbarung voraus, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bereits aus anderen Gründen (z.B. durch Kündigung oder Befristungsablauf) eintritt. Inhaltlich enthalten beide Verträge im Großen und Ganzen die gleichen Regelungen, denn gemeinsames Ziel der Vereinbarungen ist es, eine möglichst umfassende Regelung über alle (potentiellen) Streitpunkte herbeizuführen.

Hinweis