Bei Zuwendungen unter Lebenden werden häufig gravierende Fehler gemacht. Diese können zum einen auf Gedankenlosigkeit zurückzuführen sein. Es werden mögliche Entwicklungen in der Zukunft schlichtweg nicht bedacht oder übersehen. Zum anderen können die Fehler ganz einfach auf Unkenntnis der Rechtslage, insbesondere der schenkungsteuerrechtlichen Grundlagen, beruhen. Fehlerträchtig sind dabei sowohl Übertragungsvorgänge bei Privatvermögen (Fehler 1-11) wie auch bei gewerblichem Betriebsvermögen unter Nießbrauchsvorbehalt (Fehler 12).
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