OLG Bamberg - Urteil vom 28.05.2001
4 U 235/00
Normen:
BGB § 198 ; BGB § 209 Abs. 1 ; BGB § 249 ; BGB § 611 ; BGB § 675 ; StBerG § 57 Abs. 1 ; StBerG § 68 ;
Fundstellen:
OLGReport-Bamberg 2002, 303
Vorinstanzen:
LG Würzburg, - Vorinstanzaktenzeichen 62 O 248/99

Pflichtverletzung des Steuerberaters durch unterlassene Empfehlung zur Durchführung des Zwei-Konten-Modells

OLG Bamberg, Urteil vom 28.05.2001 - Aktenzeichen 4 U 235/00

DRsp Nr. 2002/5433

Pflichtverletzung des Steuerberaters durch unterlassene Empfehlung zur Durchführung des "Zwei-Konten-Modells"

1. Ein Steuerberater schuldet neben der bestmöglichen Interessenvertretung und Beratung auch Aufklärung über steuerlich bedeutsame Einzelheiten, Möglichkeiten und Gestaltungsformen, über ihre Bedeutung im konkreten Einzelfall und ihre Folgen, also über alle denkbaren Möglichkeiten legaler Steuerersparnis.2. Diese Pflicht zur Aufklärung besteht auch ungefragt, um so mehr jedoch bei konkreter Nachfrage des Mandanten nach bestimmten Steuersparmodellen.3. Bei der Prüfung der Steuer sparenden Möglichkeiten des "Zwei-Konten-Modells" ist der Steuerberater gehalten, dem Mandanten alle Vor- und Nachteile des Modells darzustellen und zu erklären, im Wege einer Vergleichsberechnung die Steuerersparnisse zu berechnen, ihn über die gängige damalige Verwaltungspraxis beim zuständigen Finanzamt aufzuklären und ihn auf die Risiken hinzuweisen, die bei einem späteren Scheitern des Modells in der Zukunft auf ihn zukommen würden.4. Zur Verjährung des (primären) Schadenersatzanspruchs des Mandanten und zur Sekundärhaftung bzw. Sekundärverjährung wegen unterlassener Belehrung des Steuerberaters über Regressansprüche gegen sich selbst.

Normenkette:

BGB § 198 ; BGB § 209 Abs. 1 ; BGB § 249 ; BGB § 611 ; BGB § 675 ; StBerG § 57 Abs. 1 ; StBerG § 68 ;