BSG - Urteil vom 28.02.2008 (B 1 KR 19/07 R)
I. Die Beteiligten streiten über die Erstattung von 4.642,50 Euro Kosten einer einseitigen Brustvergrößerung sowie von 677,60 Euro Fahrkosten abzüglich zu leistender Zuzahlungen. Bei der 1988 geborenen Klägerin, die [...]