BMF - Schreiben vom 22.12.2009 (3 - G 1108/9)
Nach § 4 Nr. 3a GrStG sind die dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege, Plätze, Wasserstraßen, Häfen und Schienenwege sowie die Grundflächen mit den diesem Verkehr unmittelbar dienenden Bauwerken und [...]