Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden |
Abgrenzung Vermittlung (agenturmäßiges Handeln) und Eigenhandel; Abschn. 3.7 UStAE :
zivilrechtliche Vereinbarung maßgebend (§§ 164 ff. BGB; §§ 84, 93 HGB) |
Handeln im fremden Namen nach außen hin erkennbar |
Unternehmer A und Endkunde müssen "voneinander wissen" |
Auftraggeber trägt das wirtschaftliche Risiko und bestimmt das wirtschaftliche Ergebnis |
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