Gestaltungshinweise

Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg

Voraussetzungen des Leistungsaustauschs

Die zur Feststellung der Steuerbarkeit eines Umsatzes zu prüfenden Voraussetzungen eines Leistungsaustauschs sind

zwei Beteiligte,

Leistung und Gegenleistung,

innere Verknüpfung zwischen Leistung und Gegenleistung.

Zwei Beteiligte

Die Beteiligten am Leistungsaustausch sind regelmäßig der die Leistung erbringende Unternehmer und der Leistungsempfänger. Leistender Unternehmer und Leistungsempfänger sind dabei diejenigen Personen, in deren Namen - entsprechend den abgeschlossenen zivilrechtlichen Vereinbarungen - gehandelt wird, und zwar unabhängig davon, für wessen Rechnung die Handlungen erfolgen (BFH, Urt. v. 04.09.2003 - V R 9/02, BStBl II, 627). Die zivilrechtliche Vereinbarung über den Leistungsaustausch (das Auftragsverhältnis) kann ausdrücklich oder schlüssig, schriftlich oder mündlich vereinbart sein. Sie bildet die wesentliche Grundlage für die Abrechnung gem. § 14 UStG und für den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers nach § 15 UStG (BFH, Urt. v. 01.02.2001 - V R 79/99, BFH/NV 2001, 989).

Leistung und Gegenleistung