Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg |
Die zur Feststellung der Steuerbarkeit eines Umsatzes zu prüfenden Voraussetzungen eines Leistungsaustauschs sind
zwei Beteiligte, |
Leistung und Gegenleistung, |
innere Verknüpfung zwischen Leistung und Gegenleistung. |
Die Beteiligten am Leistungsaustausch sind regelmäßig der die Leistung erbringende Unternehmer und der Leistungsempfänger. Leistender Unternehmer und Leistungsempfänger sind dabei diejenigen Personen, in deren Namen - entsprechend den abgeschlossenen zivilrechtlichen Vereinbarungen - gehandelt wird, und zwar unabhängig davon, für wessen Rechnung die Handlungen erfolgen (BFH, Urt. v. 04.09.2003 - V R 9/02, BStBl II, 627). Die zivilrechtliche Vereinbarung über den Leistungsaustausch (das Auftragsverhältnis) kann ausdrücklich oder schlüssig, schriftlich oder mündlich vereinbart sein. Sie bildet die wesentliche Grundlage für die Abrechnung gem. § 14 UStG und für den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers nach § 15 UStG (BFH, Urt. v. 01.02.2001 - V R 79/99, BFH/NV 2001, 989).
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