Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz |
Als Reaktion auf die Coronakrise wurde im Rahmen des "Zweiten Corona-Steuergesetzes" der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % gesenkt. Die Senkung des Steuersatzes gilt allerdings nur im Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020. Mit Datum vom 30.06.2020 veröffentlichte die Finanzverwaltung ein BMF-Schreiben, um die Vielzahl von Anwendungsfragen in diesem sehr dynamischen Prozess (Zustimmung des Bundesrats am 29.06.2020, Verkündung im BGBl am 30.06.2020) zu klären.
Entscheidend für die Ermittlung des Steuersatzes - 7 oder 5 % - ist, wann eine Leistung ausgeführt wurde. Vgl. hierzu die Ausführungen zur temporären Absenkung des Regelsteuersatzes.
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