FG Hamburg - Urteil vom 11.10.2017 (4 K 9/16)
Der Kläger wendet sich gegen einen Haftungsbescheid für Einfuhrumsatzsteuern. Der Kläger war seit dem 14.01.2013 - neben den gesondert in Haftung genommenen A und B - Geschäftsführer der C Verwaltungs GmbH. Hierbei [...]