FG Hamburg - Beschluss vom 21.05.2019 (6 V 103/19)
I. Der Antragsteller wendet sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen geänderte Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheide. Er betreibt einen Versand-Einzelhandel über das Internet, insbesondere mit Schuhen und [...]