Praxisfälle

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Ausgleichsmaßnahmen nach den Naturschutzgesetzen

Landwirt L bewirtschaftet einen Ackerbaubetrieb und wendet die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG an. Er räumt 2021 auf einer von der Hofstelle weit abgelegenen Wiese dem Unternehmer U die Möglichkeit ein, Ausgleichsmaßnahmen nach den Naturschutzgesetzen durchzuführen. U hat ein großes Fabrikgebäude errichtet und ist nach dem Naturschutzgesetz verpflichtet, diesen Eingriff in den Naturhaushalt auszugleichen. Dieser Verpflichtung kommt er nach, indem er auf der Wiese des Landwirts L durch einen Landschaftsgärtner Obstbäume anpflanzen lässt. Das Grundstück wird mit einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit abgesichert, des Weiteren verpflichtet sich der Landwirt zur Pflege der Obstbäume. Er erhält von U 2021 einen Einmalbetrag i.H.v. 80.000 Euro, der sowohl die Wertminderung des Grund und Bodens aufgrund der eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit als auch die jährlichen Pflegemaßnahmen beinhaltet.