EU-rechtliche Regelungen

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Der "Steuertatbestand" wird in den Art. 62 -66 MwStSystRL normiert. Die vom nationalen Gesetzgeber getroffenen Regelungen hinsichtlich der "Steuerentstehung" - auch die der Besteuerung von Anzahlungen - entsprechen grundsätzlich den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben.