Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz |
Der "Steuertatbestand" wird in den Art. 62 -66 MwStSystRL normiert. Die vom nationalen Gesetzgeber getroffenen Regelungen hinsichtlich der "Steuerentstehung" - auch die der Besteuerung von Anzahlungen - entsprechen grundsätzlich den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben.
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