Entstehung der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Autor: Wenhardt

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine sogenannte Stichtagsteuer. Für die Frage der Steuerentstehung und Steuerberechnung kommt es allein auf die Verhältnisse im Besteuerungszeitpunkt an (§§  9 und 11 ErbStG).

Erwerbe von Todes wegen

Bei Erwerben von Todes wegen ist der Zeitpunkt der Steuerentstehung grundsätzlich der Tod des Erblassers (§  9 Abs.  1 Nr. 1 ErbStG). Allerdings sieht das Gesetz zahlreiche Ausnahmen von diesem Grundsatz vor, welche dem §  9 Abs.  1 Nr. 1 Buchst. a-j ErbStG entnommen werden können.

Schenkung unter Lebenden

Bei einer Schenkung unter Lebenden ist der Zeitpunkt der Steuerentstehung der Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung (§  9 Abs.  1 Nr. 2 ErbStG).