Die Grunderwerbssteuer bei der Anteilsvereinigung: alles, was Sie als Steuerberater wissen müssen!

Erwirbt ein Gesellschafter Anteile an einer grundbesitzenden GmbH von einem Mitgesellschafter und verwirklicht damit den grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestand einer Anteilsvereinigung in einer Hand, so kann eine Grunderwerbssteuer erhoben werden. Wann die Grunderwerbssteuer bei der Anteilsvereinigung entsteht und ob es dazu auch Ausnahmen gibt, erfahren Sie in unseren Fachartikeln. Erfahren Sie außerdem mehr zu dem Erwerber, als Steuerschuldner.

 

Anteilsvereinigung und Grunderwerbsteuer: Wann entsteht diese?

Im Rahmen des Erwerbs eigener Anteile droht eine Belastung durch Grunderwerbsteuer. Wann kommt die Grunderwerbsteuer in Betracht? Was ist, wenn mit dem Erwerb eine Anteilsvereinigung aller Anteile unmittelbar oder mittelbar in einer Hand (§ 1 Abs. 3 Nr.1 GrEStG) verwirklicht wird? Wie verhält es sich, wenn die GmbH selbst die Anteile vom ausgeschiedenen vorletzten Gesellschafter erwirbt? Handelt es sich dann auch um eine Anteilsvereinigung? In unserem Fachbeitrag finden Sie alle Antworten auf ihre Fragen. Klicken Sie hier!

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Die durch Anteilsvereinigung ausgelöste Grunderwerbssteuer- so beurteilen Sie diese (Urteil des FG Düsseldorf)

Das Urteil informiert über die Grunderwerbssteuer, die infolge einer Sacheinlage von Gesellschaftsanteilen aufgrund Anteilsvereinigung ausgelöst wurde. Genauer nimmt das FG Düsseldorf Stellung dazu, ob diese Grunderwerbssteuer als Anschaffungs(neben)kosten der eingebrachten Anteile zu aktivieren sind oder nicht. Lesen Sie hier das Urteil in voller Länge!

 

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Rechtsprechung: Behandlung einer Anteilsvereinigung aufgrund mehrerer Übertragungen von Anteilen an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft (Urteil des FG Nürnberg)

In dem Fall führten mehrere zeitlich gestreckte, teilweise unentgeltliche und teilweise entgeltliche Übertragungen von Anteilen an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft zu einer Anteilsvereinigung i.S. von § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG. Das Urteil thematisiert, was bei der Ermittlung der Steuerbegünstigung nach § 3 Nr. 2 GrEStG zu berücksichtigen ist. Lesen Sie weiter und erfahren Sie, ob beispielsweise die Änderung des Grundstücksbestands bei der Bewertung der Grunderwerbssteuer zu beachten ist!

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