In den Urteilen vom 4.12.2025 geht es nicht um die grundsätzliche Frage der Verfassungswidrigkeit der neuen Grundsteuer, sondern um die von einer Kommune festgelegten differenzierenden Grundsteuerhebesätze.
Darum geht es:
- Verstößt die Ungleichbehandlung von Wohn- und Nichtwohngrundstücken gegen die gebotene Steuergerechtigkeit?
- Unter welchen Voraussetzungen könnten differenzierte Hebesätze erlaubt sein?
- Welche Gutachten gibt es zum Thema, und wie hat das VG Gelsenkirchen entschieden?
- Welche weiteren anhängigen Verfahren gibt es?
Bei der Grundsteuer bleibt es also spannend – die aktuellen Verfahren haben je nach Ausgang großen Einfluss auf Ihre Beratungspraxis. Was Sie betroffenen Mandanten nun für das Jahr 2026 empfehlen können, erfahren Sie in unserem aktuellen Spezialreport.
Laden Sie den Spezialreport Grundsteuer: Differenzierte Hebesätze ausgehebelt? jetzt kostenlos herunter!