Grundsteuerreform 2022: Wie Sie die Flut der Feststellungsanträge bewältigen und dabei Honorarpotenziale nutzen

+++Tipp+++ Optimale Transparenz für Ihre Mandanten, faire Entlohnung für Ihre Dienstleistung! Mit unserer Muster-Honorarvereinbarung für Grundsteuer-Feststellungserklärungen  – Hier klicken und kostenlos downloaden.

+++Tipp+++ Wie gehe ich mit der Welle der Feststellungserklärungen in der Kanzlei um? Welche Software hilft mir? Wie wird die Grundsteuer konkret berechnet? Welche Länderregeln gelten gesondert? Antworten in unserem großen Spezialreport Grundsteuerreform 2022   – Hier klicken und kostenlos downloaden.

Die Grundsteuerreform 2022 ist beschlossene Sache: Ab dem 01.01.2025 tritt das Gesetzespaket mit dem Grundsteuer-Reformgesetz, dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes und dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken in Kraft.

Bei Ihnen und Ihren Mandanten ist die Grundsteuerreform aber schon jetzt angekommen, nämlich mit der Neubewertung von rund 36 Mio. Grundstücken in Deutschland. Sicher haben auch Sie schon die ersten Mandate erhalten. Bis zum Ende der Abgabefrist für die Feststellungsanträge am 31.10.2022 ist noch viel zu tun – für Sie als Kanzlei und für Ihre Mandanten. Dafür bestehen aber auch erhebliche Honorarpotenziale!

++Aktuell++

Dauerbrenner Grundsteuer: Besser Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid einlegen? StB Wilfred Lüsebrink gibt Ihnen in einem Info-Video Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Grundsteuerbescheiden. Wann lohnt es sich wirklich, Einspruch einzulegen? Hier mehr erfahren!

Klage gegen die Grundsteuerreform 2022 – Zahlreiche Verbände und Eigentümer zweifeln die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform 2022 an und wollen klagen oder haben bereits Klage eingereicht. Die Hintergründe dieser Klagen können Sie hier nachlesen!

Grundsteuerreform und die neue Steuerberatervergütungsverordnung: Tipps zur Abrechnung (Stand: Juli 2022) – entweder nach StBVV oder nach freier Honorarvereinbarung. Hier klicken und mehr zur Vergütung der Festellungserklärungen erfahren.

Grundsteuer: Fristverlängerung beschlossen – Eigentümer können nun bis Ende Januar die Grundsteuererklärung einreichen. Hier klicken und mehr zur Fristverlängerung erfahren.

 

Damit Sie das Thema Grundsteuerreform sofort aktiv angehen können, haben wir Ihnen auf diesen Themenseiten alle nötigen Informationen und Praxistipps zusammengestellt. Tipp: Nutzen Sie zum Beispiel unser kostenloses On-Demand-Webinar, um sich in aller Tiefe für die bevorstehenden Herausforderungen der Grundsteuerreform zu wappnen – klicken Sie hier, um das Webinar aufzurufen.

Grundsätzlich gilt bei der neuen Grundsteuer: Das dreistufige Berechnungsverfahren bleibt erhalten, neu ist jedoch die modifizierte Berechnung des Grundbesitzwertes. Künftig wird für die Ermittlung des Grundbesitzwertes neben dem Bodenrichtwert und der Grundstücksfläche auch die Immobilienart und das Baujahr berücksichtigt.

Erster Kurzüberblick: Unser Video „Grundsteuerreform - Was sich für Eigentümer ändert und wie viel Sie künftig zahlen müssen“ gibt Ihnen einen ersten Einblick, mit welchen Informationen Sie Ihren Mandanten zielgerichtet weiterhelfen.

Tipp: Sie möchten dieses Video auch für Ihre Mandanten auf Ihrer Kanzleiwebsite einbinden? Klicken Sie hier, und erfahren Sie mehr über Taxplain - Die Steuer-Erklärvideos.

 

Unsere weiteren Beiträge im Überblick:

Dauerbrenner Grundsteuer: Besser Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid einlegen?

StB Wilfred Lüsebrink gibt Ihnen in einem  Info-Video Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Grundsteuerbescheiden. Wann lohnt es sich wirklich, Einspruch einzulegen?

Wie umgehen mit den Grundsteuermessbescheiden? Hier klicken und mehr erfahren.

 

Grundsteuererklärung vereinfacht: Zumindest ein Teil der Steuerpflichtigen darf sich über vereinfachte Form freuen

Für Privateigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder unbebauten Grundstücken aus Ländern, die bei der Grundsteuer das sog. Bundesmodell anwenden, besteht ab jetzt ein neuer Digitalservice des Bundes, der die Grundsteuererklärung vereinfachen soll.

» Vereinfachte Grundsteuererklärung für Privateigentum: Hier klicken und mehr erfahren!

 

Anwendungserlass zur Anwendung des Grundsteuergesetzes ab 2025

Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019 (BGBl I 2019, 1794) wurde die Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 01.01.2022 neu geregelt. Auf den 01.01.2025 wird erstmals eine Hauptveranlagung der Grundsteuermessbeträge auf Grundlage der nach dem Siebenten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes ermittelten Werte vorgenommen. Der vorliegende Ländererlass nimmt umfangreich und ausführlich zur Anwendung des Grundsteuergesetzes für die Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 Stellung. Verwaltungsanweisungen, die mit diesem Erlass in Widerspruch stehen, sind ab dem Kalenderjahr 2025 nicht mehr anzuwenden.

» Unter anderem sind folgende verfahrensrechtliche Regelungen enthalten – Hier klicken und weiterlesen.

 

Grundsteuerreform: Noch kein „Bescheid“ eingetroffen?

Überall ist es in den Medien: Es geht los mit der Grundsteuerreform, die Finanzämter verschicken die Informationsschreiben an die Grundstückseigentümer, und die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärungen beginnt am 1. Juli 2022. Nur, zahlreiche Eigentümer haben von ihrem Finanzamt noch nichts gehört, und so häufen sich sowohl die Anrufe bei den Behörden als auch die Suchanfragen im Netz, wo denn die „Bescheide” bleiben.

» Warum viele Informationsschreiben noch nicht angekommen sind, erfahren Sie hier.

 

Grundsteuerreform: Software für Steuerberater im Vergleich - Welche Softwarelösung passt zu Ihrer Kanzlei?

Hunderte Feststellungserklärungen für die Grundsteuer müssen Sie in den nächsten Monaten für Ihre Mandanten erstellen. Ein enormer Aufwand. Um die Daten dafür zu sammeln, aufzubereiten und diese schließlich in Feststellungserklärungen zu übertragen, brauchen Sie eine gut funktionierende Software. In unserem Digitalisierungstipp des Monats stellen wir Ihnen drei aktuelle Softwarelösungen vor, die Ihnen bei der Umsetzung der Grundsteuerreform jede Menge Arbeit abnehmen – mit Vor- und Nachteilen sowie einem Kostenüberblick.

» Klicken Sie hier und erfahren Sie mehr zu den Softwarelösungen, die Ihnen bei der Grundsteuerreform die Arbeit erleichtern.

 

Die Folgen der Grundsteuerreform – 2022 geht es los!

Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer war bisher der Einheitswert, welcher von der Finanzverwaltung für jedes Grundstück gesondert festgestellt wurde. Zukünftig wird für die Berechnung der Grundsteuer nicht mehr auf den Einheitswert, sondern auf den Grundsteuerwert abgestellt.

» Hier erfahren Sie alles über die Folgen der Grundsteuerreform, die neue & bisherige Bewertung, die Öffnungsklausel sowie die praktischen Folgen ab 2022

 

So wird die neue Grundsteuer nach Bundesmodell berechnet

Detaillierte Berechnungsmethode nach Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren – mit Besipielrechnungen für Einfamilienhaus und Geschäftsgrundstück.

» Hier mehr erfahren.

 

So wird die neue Grundsteuer nach den Ländermodellen berechnet

Mittlerweile steht fest: Die Mehrheit der Länder setzt das Bundesmodell um, sieben Bundesländer haben sich dagegen entschieden. Das Saarland und Sachsen orientieren sie sich am Bundesmodell und modifizieren dieses geringfügig. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen gehen jeweils einen ganz eigenen Weg.

» Erfahren Sie hier, welche Regeln in diesen Bundesländern für die Berechnung der Grundsteuer gelten.

 

Ältere Beiträge:

Berechnungsmodell: Jetzt müssen sich die Bundesländer entscheiden

Manche Bundesländer haben sich schon entschieden: Ab dem 01.01.2025 werden sie ihr eigenes Berechnungsmodell für die Ermittlung der Grundsteuer zugrunde legen. Andere Bundesländer folgen lieber dem Bundesmodell.

» Welche Unterschiede zwischen Bundesmodell und Ländermodellen bestehen und was diese Regelungen für die Kommunen, Eigentümer und Mieter bedeuten, lesen Sie hier.

 

Bundesrat gibt Startschuss für die Grundsteuerreform

Am 08. November 2019 hat der Bundesrat der Grundsteuerreform zugestimmt. Nach den Beschlüssen wird die Grundsteuer ab dem 01.01.2025 nach einem neuen System erhoben. Was die Gesetzesbeschlüsse im einzelnen bedeuten und welche Auswirkungen z.B. die Öffnungsklausel auf die Regelungskompetenz der Bundesländer haben wird, lesen Sie hier.

» Welche Regelungen ändern sich mit der Grundsteuerreform zum 01.01.2025? Klicken Sie hier und bringen Sie sich auf den neuesten Stand.

 

Reform der Grundsteuer im Bundestag

Am 21.06.2019 hat das Bundeskabinett drei Gesetzesentwürfe zur Reform der Grundsteuer beschlossen. Nach der ersten Lesung im Bundestag wurde das Gesetzespaket an den federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung übergeben. Die Zeit drängt, denn bis Ende 2019 muss eine verfassungskonforme Neuregelung stehen. Die vorliegenden Entwürfe lassen aber bereits jetzt interessante Einblicke zu, wohin die Reise bei der Grundsteuer gehen wird.

» In welche Richtung geht die Grundsteuerreform? Klicken Sie hier und lesen Sie jetzt weiter.

 

Gesetzestexte zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuerreform besteht aus einem Gesetzespaket, über das zahlreiche Einzelgesetze geändert werden. Maßgeblich für die Reform sind drei Gesetzentwürfe, die Sie hier aufrufen können, ebenso wie den vollständigen Text des Grundsteuerreformgesetzes:

» Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrecht (Grundsteuerreformgesetz - GrStRefG)

» Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz - GrStRefG) – Drs. 19/11085

» Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung – Drs. 19/11086

» Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 72, 105 und 125b) – Drs. 11084

 

BVerfG erklärt Bemessungsgrundlage der Grundsteuer für verfassungswidrig

Lange schon wurde bezweifelt, ob die derzeitigen Regelungen zur Einheitsbewertung als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer noch zeit- und verfassungsgemäß sind. Im Rahmen der Einheitswertermittlung wird auf Grundstückswerte zurückgegriffen, die bereits Jahrzehnte zurückliegen. Nun hat das BVerfG mit aktuellem Urteil vom 10.04.2018 ( 1 BvL 11/14) entschieden, dass die Einheitsbewertung von Grundvermögen in den alten Bundesländern (ab 2002) als verfassungswidrig anzusehen ist.

» Klicken Sie hier und erfahren Sie alles Wichtige zum BVerfG-Urteil zur Grundsteuer – diesen Auftrag hat Karlsruhe der Regierung aufgegeben.

 

Kein Erlass von Grundsteuer bei Leerstand

Interessante Entscheidung zum aktuellen Dauerbrenner „Grundsteuer“: Liegen mehrere Gründe vor, die zu einer Ertragsminderung führen können, so kommt ein Erlass der Grundsteuer nur in Betracht, wenn der maßgebliche Grund außerhalb des Einflussbereichs des Steuerschuldners liegt. So ist eine Nutzungsuntersagung wegen bautechnischer Mängel nicht ursächlich für die Ertragsminderung, wenn der Steuerschuldner unabhängig davon einen Abriss und Neubau plant.

» Sehen Sie hier unsere Besprechung der Entscheidung des FG Hamburg vom 3.7.2018.

Spezialreport Grundsteuerreform 2022

Der konkrete Handlungsplan für Ihre Kanzlei: Von der stressfreien Mandatsvorbereitung über die Berechnung bis hin zur Software-Auswahl und den besonderen Länderregeln.

» Hier kostenlos downloaden!

Muster-Honorarvereinbarung Grundsteuer

Mit unserem Muster haben Sie ein rechtssicheres Schriftstück sofort zur Hand, das Sie gamz leicht an Ihre Gegegenheiten anpassen können.

» Hier kostenlos downloaden!

Checkliste Grundsteuerreform

In der Checkliste erhalten Sie einen schnellen tabellarischen Überblick darüber, in welchem Bundesland welche Informationen in der Feststellungserklärung angegeben werden müssen.

» Hier kostenlos downloaden!

Webinar mit vielen konkreten Tipps, die Sie sofort in Ihrer Kanzlei umsetzen können

Nutzen Sie unser kostenloses On-Demand-Webinar, um sich in aller Tiefe für die bevorstehenden Herausforderungen der Grundsteuerreform zu wappnen

» Hier anfordern!

Empfehlungen der Redaktion

Tut uns Leid! Dieses Produkt ist zur Zeit leider nicht verfügbar! (#3)
 

Jetzt verfügbar: MoPeG, Photovoltaikanlagen und mehr!

Kommen Ihre Mandanten auch oft schlecht vorbereitet und mit wenig aussagekräftigen Unterlagen zu Ihnen? Informieren Sie Ihre Mandanten über das Wichtigste vorab ganz einfach und schnell mit unseren Merkblättern.

19,90 € mtl. zzgl. USt