Expertenanhörung vor dem Finanzausschuss: Sachverständige tragen zahlreiche Änderungsvorschläge für das JStG 2022 vor

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Die Liste der Sachverständigen war lang in der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag dem 7.11.2022.  Änderungsvorschläge gab es unter anderem bei den Themen Grundrentenzuschlag, Energiepreispauschale, Abschreibung für Wohngebäude, Homeoffice-Pauschale und der geplanten Arbeitszimmer-Pauschale.

Grundrentenzuschlag und Energiepreispauschale für Rentner

Die Sachverständigen der Deutschen Rentenversicherung sind beim Thema Grundrentenzuschlag anderer Meinung als die Regierung. Deren Pläne, den Grundrentenzuschlag nicht durch die Steuerpflicht zu schmälern, seien nicht konsistent, da auch andere Leistungen wie zum Beispiel Zeiten der Kindererziehung beziehungsweise Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt der Besteuerung unterlägen. Besser sei es daher, Bezieher geringer Renten durch allgemeine steuerrechtliche Regelungen zu entlasten.

Ebenfalls mit dem Thema Rente befasste sich die Deutsche Steuergewerkschaft. Die geplante Steuerpflicht der Energiepreispauschale für Renten- und Versorgungsbezieher sei ein eklatanter Verstoß gegen die Grundsystematik des Steuerrechts. Nur Vermögensmehrungen, die aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit resultierten, seien einkommensteuerrechtlich relevant. Die Energiepreispauschale stelle jedoch keinen originären Einkunftstatbestand dar. Auch die Finanzämter würden durch eine Steuerpflicht weiter belastet, da verunsicherte Rentner, die bisher keine Steuern zahlen müssten, bei den Finanzämtern nachfragen würden.

Lineare Abschreibungen für neue Wohngebäude

Die Steuergewerkschaft bemängelte außerdem die zeitliche Ausgestaltung der Anhebung der linearen Abschreibung für neue Wohngebäude. Konkret kritisierte sie, dass die neue Regelung erst für Fertigstellungen ab dem 30. Juni 2023 gelten solle. Dies werde zu Verzögerungen bei der Fertigstellung von Gebäuden führen, um von der höheren Abschreibung profitieren zu können.

Auch der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA schlug vor, den Beginn der Regelung auf Anfang 2023 vorzuziehen. Das Netzwerk Steuergerechtigkeit wiederum lehnte die Erhöhung der Abschreibung grundsätzlich ab. Studien zeigten, dass Immobilien in Deutschland systematisch zu niedrig besteuert würden. Eine Erhhöhung der Abschreibung verstärke dieses Problem nur noch und sei eine Subventionierung für Vermögende.

Häusliches Arbeitszimmer

Die Deutsche Steuergewerkschaft begrüßte zwar die Einführung einer Jahrespauschale für häusliche Arbeitszimmer. Diese sei allerdings mit 1.250 Euro zu niedrig bemessen. Die Aufwendungen wie z.B. Mietkosten seien in den letzten Jahren drasisch gestiegen. Gleicher Meinung war der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine, der eine Anhebung der Pauschale auf 1.800 Euro im Jahr vorschlug. Zur Begrenzung der Kosten könnte die Jahrespauschale zeitanteilig gekürzt werden, wenn ein Arbeitszimmer in einzelnen Monaten nicht zur Verfügung stehe oder nicht benutzt werde. Dies hatte bereits der Bundesrat vorgeschlagen.

Professor Frank Hechtner (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg) verwies darauf, dass sich Lebenswirklichkeiten verändern würden. Deshalb gebe es bei den Regelungen für Arbeitszimmer „noch Luft nach oben“. So könnte der Höchstbetrag mit der Jahrespauschale für Arbeitszimmer in Höhe von 1.250 Euro in Gleichklang gebracht werden.

Professor Heribert Anzinger (Universität Ulm) begrüßte die Regelung der Homeoffice-Pauschale und stellte zur Diskussion, ob diese nicht ganz an die Stelle der Arbeitszimmer-Pauschale treten könne. Der Vorteil: Weder sei eine Deklaration noch eine Verifikation der persönlichen Verhältnisse in der Wohnung des Steuerpflichtigen nötig.

Photovoltaik-Anlagen

Der Immobilienverband Haus und Grund und der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine begrüßten die geplante Beseitigung steuerrechtlicher und bürokratischer Hürden bei Installation und Betrieb von Photovoltaikanlagen.  Der Bundesverband der Solarwirtschaft befürwortete die Pläne ebenfalls, sprach sich aber für Ergänzungen aus. Auch gemietete und geleaste Solaranlagen sollten in die Neuregelung einbezogen werden. Die vorgesehene Umsatzsteuerbegünstigung sollte außerdem auch für Solarthermieanlagen gelten.

Der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA merkte an, dass in Immobilien investierende Spezialfonds aus steuerlichen Gründen keine Photovoltaik-Anlagen errichten würden. Damit werde eine große Zahl von Marktteilnehmern von der Photovoltaik ausgeschlossen und es werde viel Potential zur Erzeugung regenerativer Energie im Gebäudesektor verschenkt. Gerade die Immobilien der institutionellen Eigentümer könnten jedoch einen großen Teil zur Klimawende beitragen.

Quelle: bundestag.de, hib 622/2022 vom 7.11.2021

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