So dürfen Steuerberater ihren Mandanten bei kaufrechtlichen Problemen weiterhelfen!

Falls für Sie als Steuerberater das Kaufrecht nicht zu ihren Spezialgebieten gehört oder Sie die Reformen vom 01.01.2018 noch nicht nachvollzogen haben, finden Sie hier die Lösung: die wichtigsten Fälle aus dem Kaufrecht für Steuerberater erklärt! Die Grenze zur unzulässigen Rechtsberatung ist schnell überschritten, wenn ein Mandant eine kaufrechtliche Beratung durch seinen Steuerberater verlangt. Daher wird für jede Frage einzeln erklärt, wie Sie in zulässiger Weise vorgehen. Außerdem gibt es einige Hinweise und Tipps, mit denen Sie als Steuerberater in jedem Fall weiterhelfen können - hier finden Sie sie!

 

Ersatz von Aus- und Einbaukosten sowie mangelhaften Materials bei der Leistungskette - das Damoklesschwert des kleinen Handwerkers

Ein mittelständischer Handwerker oder Bauunternehmer berichtet, dass sein Auftraggeber, bei dem er Fliesenarbeiten im Bad ausgeführt hat, fehlerhaftes Fliesenmaterial rügt und nun verlangt, die fehlerhaften Fliesen auszubauen und das Bad neu zu verfliesen. Der Mandant teilt mit, dass er dafür nichts könne, da bereits die Fliesen, die er bei seinem Händler gekauft habe, mangelhaft seien. Das wirtschaftliche Risiko sei für ihn nun immens. Was kann er tun, um sich hier schadlos zu halten, denn die Mängel an den gelieferten Fliesen habe er so gar nicht erkannt und erkennen können. Besteht ggf. die Möglichkeit, die Aufwendungen/Schäden, die ihm durch den Ein- und Ausbau entstehen, von seinem Händler ersetzt zu verlangen?

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Die Nacherfüllung: Die defekte Kaffeemaschine

Ein Mandant berichtet von einer kürzlich erworbenen, neuen Espressomaschine mit integriertem Mahlwerk (Wert: 2.000 Euro), die bereits nach wenigen Tassen nicht mehr richtig funktioniert, Wasser verliert und bei der das Mahlwerk seltsame Geräusche von sich gibt. Zudem schmeckt der Kaffee trotz bester Hochlandbohne fad und sieht sehr wässrig aus. Er ärgert sich sehr über das Gerät und möchte wissen, was er tun kann.

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Die gescheiterte Nacherfüllung

Mandant M hat günstig einen Jahreswagen erstanden. Bei der jährlichen Inspektion fällt auf, dass das Fahrzeug entgegen der Zusicherung des Verkäufers einen alten Unfallschaden aufweist. M möchte das Auto "sofort wieder loswerden".

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Schadenersatz: Die überschwemmte Wohnung

Mandant M kauft sich bei Elektronikhändler E eine neue Waschmaschine. Die Maschine wurde ordnungsgemäß angeschlossen, verkabelt und lief den ersten Tag einwandfrei. Am zweiten Tag verursachte ein in der Maschine angelegter Defekt (falsch verbautes Bauteil) einen Wasserschaden an der Wohnung. Durch den Defekt hat sich der Schlauch gelöst, und Wasser konnte vom Anschluss ungehindert austreten. Der Schaden durch zerstörte Möbel, Böden usw. ist auf 100.000 Euro beziffert.

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Die Garantie: Die defekte Festplatte

Der Mandant erwirbt in einem Fachmarkt für Elektronikgeräte ein neues Notebook zu einem Preis von 1.500 Euro. Auf die Frage hin, ob bei dem Gerät Garantie bestehe, entgegnet der Verkäufer: "Sie haben zwei Jahre Garantie." Bereits nach drei Monaten ist die Festplatte defekt und die Kühlung des Geräts funktioniert nicht mehr ordentlich, so dass das Gerät permanent wegen Überlastung ausfällt. Der Mandant fragt, was er tun soll.

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Der Verbrauchsgüterkauf: Der (auch) betrieblich genutzte Pkw

Der Mandant - Architekt - schafft sich einen betrieblichen Pkw an. Er nutzt das Fahrzeug auch privat. Laut Kaufvertrag sind einige Gewährleistungsrechte ausgeschlossen, so dass sich der Verkäufer weigert, einen nach einigen Monaten eingetretenen Schaden zu beheben.

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