Fünf Warnsignale für Geldwäscherisiken, die jeder Steuerberater 2026 kennen sollte

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Steuerberater gelten nach § 2 GwG als Verpflichtete des Geldwäschegesetzes und sind somit nicht nur steuerliche Berater, sondern gehören zu einem Kreis von Personen, die ein Präventionssystem gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bilden.

Die Praxis zeigt: Geldwäscherisiken oder Geldwäsche selbst entstehen selten als großer Knall, sondern vielmehr schleichend über Monate oder sogar Jahre im Rahmen scheinbar "normaler" Mandate.

Die folgenden fünf Warnsignale bei Mandanten sollten in jeder Kanzlei bekannt sein, da sie auf ein erhöhtes Geldwäscherisiko hindeuten können:

1. Unklare wirtschaftlich Berechtigte und überaus verschachtelte Strukturen

Komplexe Beteiligungsstrukturen mit ausländischen Holdings oder Treuhandkonstruktionen sind per se nicht unzulässig oder automatisch auffällig, es können plausible Gründe vorliegen, warum eine solche Struktur vorliegt.

Kritisch wird es allerdings, wenn der wirtschaftlich Berechtigte nicht eindeutig benannt werden kann, Angaben widersprüchlich bleiben und auf wiederholte Nachfragen nur spärliche Auskünfte folgen. Dies kann ein Indiz für die Verschleierung von wirtschaftlich Berechtigten sein.

Tipp: Verstärkte Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG prüfen, Identifizierungen immer lückenlos durchführen und dokumentieren sowie Transparenzregisterangaben hinterfragen.

 

2. Auffällige Zahlungsströme ohne wirtschaftliche Plausibilität

Hohe Bargeldbewegungen, wiederholte Einlagen "aus dem Privatvermögen", Zahlungsströme aus Ländern mit erhöhtem Risiko oder Transaktionen ohne klaren Geschäftszweck sind klassische "Red Flags" und sollten frühzeitig erkannt werden.

Wenn Zahlungsströme nicht zur Unternehmensgröße, Branche oder bisherigen Geschäftstätigkeit passen, besteht erhöhter Prüfungsbedarf. Auch kurzfristige hohe Umsätze bei zuvor nahezu inaktiven Gesellschaften können auf sog. "Mantelgesellschaften" hindeuten.

Entscheidend ist hier die wirtschaftliche Plausibilitätsprüfung, nicht nur die buchhalterische Erfassung. Im Fall von Zweifeln ist eine Verdachtsmeldung abzugeben.

3. Druck zur schnellen und "kreativen" Abwicklung von Problemstellungen

Mandanten, die auf eine besonders schnelle Umsetzung von Umstrukturierungen, Unternehmenskäufen oder Kapitalmaßnahmen drängen und gleichzeitig nur begrenzte Informationen liefern, erhöhen das Risiko deutlich.

Zum Teil wird auch nach "kreativen" Lösungen gefragt, was ebenfalls ein Indikator sein kann. Geldwäscher arbeiten häufig mit Zeitdruck, forscher Ausdrucksweise oder drohen sogar, um kritische Nachfragen zu vermeiden.

Werden Rückfragen nur ausweichend beantwortet, ist Vorsicht geboten.

4. Vermeidendes oder ausweichendes Verhalten

Sobald ein Mandant ausweichend auf Fragen zu Vermögensherkunft, Geschäftsmodell, Auslandsbezug oder wirtschaftlich Berechtigten antwortet, sollten die Alarmglocken ringen.

Geldwäscher haben kein Interesse daran, mit offenen Karten zu spielen und Informationen preiszugeben. Schon im Mandantenannahmeprozess sollte hier also auf das Verhalten geachtet werden.

Hinweis: Sollten nicht alle benötigten Informationen eingeholt oder nicht ausreichend verifiziert werden können, ist von einer Geschäftsbeziehung abzusehen.

 

5. Ungewöhnliche Vermögenszuwächse oder fehlende Steuerlogik

Wenn Vermögenszuwächse nicht mit den erklärten Einkünften korrespondieren oder private Lebensführung und steuerliche Angaben deutlich auseinanderfallen, entsteht ein Spannungsbogen zwischen dem Steuerrecht und der Geldwäscheprävention.

Macht etwas steuerlich keinen Sinn oder bringt vielleicht sogar Nachteile, aber der Mandant möchte es trotzdem mit Nachdruck durchsetzen? Hier sollte genau hingeschaut werden.

Beispielsweise können erhebliche Einlagen bei gleichzeitig niedrigen Gewinnen, der Erwerb hochwertiger Vermögensgegenstände ohne erkennbare Finanzierungsquelle oder wiederholte "Korrekturen" von Einnahmen Hinweise auf verdeckte oder verschleierte Mittelherkünfte sein.

Hier besteht nicht nur ein steuerliches, sondern vor allem auch ein geldwäscherechtliches Risiko.

Wer Warnsignale frühzeitig erkennt, prüft und dokumentiert, schützt nicht nur seine Kanzlei vor Haftungs- und Reputationsrisiken, sondern leistet zugleich einen aktiven Beitrag zur Prävention von Geldwäsche.

Michelle Pieper, Wirtschaftsjuristin, GwG Beratung 

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