Steuerberatung -

Neue Kfz-Steuer bei Zulassung ab dem 01.07.2009!

Zum Halbjahreswechsel läuft nicht nur die Steuerbefreiung für Neufahrzeuge aus dem Konjunkturpaket I aus. Ab dem 01.07.2009 wird die Kfz-Steuer nach einer an die EU-Strategie zur Minderung der CO2-Emissionen angepasste Bemessungsgrundlage berechnet. Nur für Neuwagen, die bis zum 30.06.2009 zugelassen wurden, gibt es eine maximal bis zum 31.12.2010 befristete Steuerbefreiung.

Da im Zuge des Konjunkturpakets II die Neuregelung der Kfz-Steuer zum 01.07.2009 in Kraft tritt, wird die Abgabe dann in erster Linie nach dem CO2-Ausstoß bemessen. Der Hubraum findet nur noch im Rahmen eines Sockelbetrags Beachtung: Für Benziner sind dann 2,00 € und für Diesel-Fahrzeuge 9,50 € pro angefangene 100 Kubikzentimeter maßgebend. Bei der neuen emissionsbezogenen Berechnung gibt es einen Freibetrag für eine Basismenge des CO2-Ausstoßes: Bis  2011 fällt bei einem Ausstoß bis zu 120 Gramm pro Kilometer keine Kfz-Steuer an. Die Schwelle sinkt bei Neuzulassungen ab 2012 auf 110 Gramm und ab 2014 auf die Endstufe von 95 Gramm. Auf die darüberhinausgehende Emission werden linear 2,00 € pro Gramm und Kilometer fällig.

Für besonders schadstoffreduzierte Diesel-Fahrzeuge gibt es eine befristete Steuerbefreiung von 150 €, sofern sie bei erstmaliger Zulassung zwischen dem 01.07.2009 und dem 31.12.2013 die Werte der Euro-6-Norm erfüllen. Diese wirkt allerdings erst ab dem 01.01.2011 und kann von dem Halter in Anspruch genommen werden, auf den der Pkw an diesem Tag zugelassen ist. Die Befreiung endet spätestens am 31.12.2013 - unabhängig davon, ob die 150 € verbraucht sind.

Diese Änderungen gelten vorerst nur für Pkw mit Erstzulassung ab dem 01.07.2009. Für Fahrzeuge, die gemäß Konjunkturpaket I befristet steuerfrei waren, wird das Finanzamt nach Ablauf der Freistellung vergleichen, ob die alte oder die neue Steuerregelung günstiger ist. Bestandsfahrzeuge (mit Erstzulassung vor dem 05.11.2008) werden bis zum 31.12.2012 wie bisher nach Hubraum besteuert. Sie sollen ab 2013 in die Neuregelung einbezogen werden. Über die genaue Regelung wird aber erst später entschieden.

Quelle: Dipl.-Finanzwirt Robert Kracht - Beitrag vom 01.07.09