21.3 Rechtsfolgen aus Anlass des Übergangs zur Körperschaftsbesteuerung

Autor: Bolk

21.3.1 Bilanzierungspflicht nach Option

21.11

Die optierende Gesellschaft ist verpflichtet, aufgrund einer Gewinnermittlung nach §  5 Abs.  1 i.V.m. §  4 Abs.  1 Satz 1 EStG (Betriebsvermögensvergleich) auf den Einbringungszeitpunkt und sodann jeweils zum Schluss des Wirtschaftsjahres eine Steuerbilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen und dem Finanzamt elektronisch als E-Bilanz einzureichen (§  5b Abs.  1 Satz 1 und 3 EStG).1) Eine Überleitungsrechnung gem. §  5b Abs.  1 Satz 2 EStG scheidet bei dieser Vorgabe ohne weitere gesetzliche Grundlage offensichtlich aus.

21.12