Autor: Gahle |
Der Mandant hat einen Mitarbeiter, dessen Arbeitsverhältnis wegen Eintritts in das gesetzliche Rentenalter vor der Beendigung steht. Er würde den Mitarbeiter wegen seines für das Unternehmen wichtigen speziellen Know-hows gerne weiterbeschäftigen, befürchtet aber, dass er sich dann später bei Bedarf nicht mehr von ihm trennen kann. Auch der Mitarbeiter wäre zu einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bereit. Der Mandant fragt Sie, ob sich das Vorhaben umsetzen lässt.
Grundsätzlich weist das Arbeitsverhältnis mit Rentnern aus arbeitsrechtlicher Sicht gegenüber einem normalen Arbeitsverhältnis keine Besonderheiten auf. Dies gilt sowohl für Vollzeitarbeitsverhältnisse wie auch bei Teilzeit- oder geringfügigen Beschäftigungen von Rentnern.
HinweisSo rechtfertigt ein Renten- oder Pensionsbezug z.B. keine schlechtere Bezahlung. |
Damit sind auch die allgemeinen Regeln für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen anwendbar. Das kann insbesondere zu Problemen führen, wenn das KSchG einschlägig ist (dazu auch Kapitel 2.14.2).
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