2.1 Geld zum Abschied? - Abfindung 2.2 Richtig reagieren - Abmahnung 2.3 Arbeit nach Bedarf - Abrufarbeit 2.4 Leihen statt anstellen - Arbeitnehmerüberlassung 2.5 Wer schreibt der bleibt - Arbeitsvertrag 2.6 Besser vertragen statt streiten - Auflösungs- und Abwicklungsvereinbarungen 2.7 Drum prüfe wer sich ewig bindet - Befristung 2.8 Heute mal anders - Direktionsrecht 2.9 Geld trotz Nichtleistung - Entgeltfortzahlung 2.10 Recht auf Freizeit - Erholungsurlaub 2.11 Unterstützung zum Nulltarif - Familiäre Mitarbeit 2.12 Eine Hand wäscht die andere - Gefälligkeitsverhältnisse 2.13 Nachzahlungsrisiko Statusirrtum - Gesellschafter/Geschäftsführer 2.14 Ende gut, alles gut? - Kündigung 2.15 Wenn es ums Geld geht - Lohn 2.16 Die Jugend fördern - Praktikum 2.17 Auto statt Geld - Sachbezug 2.18 Erfahrung sichern - Rentnerbeschäftigung 2.19 Arbeitnehmer wider Willen - Scheinselbständigkeit 2.20 Muss kurz weg - Vorübergehende Verhinderung 2.21 Unnötige Konflikte vermeiden - Zeugnis 2.22 Heute so, morgen so - Brückenteilzeit 2.23 Jede Stunde zählt - Arbeitszeit 2.24 Gekauft wie gesehen - Betriebsübergang 2.25 Mitgehangen, mitgefangen - Tarifbindung 2.26 Besser kurz als gar nicht - Fragen und Antworten zum Kurzarbeitergeld 2.27 Wider die Teuerung - Inflationsausgleichsprämie 2.28 Sie geben so viel zurück - Kinder in der Pflegeversicherung 2.29 Work Hard, Play Hard - Arbeiten aus dem Urlaubsparadies (Workation) 2.30 Ausschluss- und Verfallsfristen - Alles oder nichts? 2.31 Wie gewonnen so zerronnen - Gehalt auf Widerruf? 2.32 Homeoffice und mobiles Arbeiten - Rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Umsetzung 2.33 Arbeitnehmerdatenschutz - Anforderung und Umsetzung in der Praxis

2.18 Erfahrung sichern - Rentnerbeschäftigung

Autor: Gahle

2.18.1 Beratungssituation

Der Mandant hat einen Mitarbeiter, dessen Arbeitsverhältnis wegen Eintritts in das gesetzliche Rentenalter vor der Beendigung steht. Er würde den Mitarbeiter wegen seines für das Unternehmen wichtigen speziellen Know-hows gerne weiterbeschäftigen, befürchtet aber, dass er sich dann später bei Bedarf nicht mehr von ihm trennen kann. Auch der Mitarbeiter wäre zu einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bereit. Der Mandant fragt Sie, ob sich das Vorhaben umsetzen lässt.

2.18.2 Rechtliche Einordnung

Grundsätzlich weist das Arbeitsverhältnis mit Rentnern aus arbeitsrechtlicher Sicht gegenüber einem normalen Arbeitsverhältnis keine Besonderheiten auf. Dies gilt sowohl für Vollzeitarbeitsverhältnisse wie auch bei Teilzeit- oder geringfügigen Beschäftigungen von Rentnern.

Hinweis

So rechtfertigt ein Renten- oder Pensionsbezug z.B. keine schlechtere Bezahlung.

Damit sind auch die allgemeinen Regeln für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen anwendbar. Das kann insbesondere zu Problemen führen, wenn das KSchG einschlägig ist (dazu auch Kapitel 2.14.2).

Beispiel