Autor: Gahle |
Der Mandant möchte einen Mitarbeiter aus wirtschaftlichen Gründen entlassen. Ihm wäre es am liebsten, wenn Sie sich um die Kündigung kümmern.
Aus dem Grundsatz der Privatautonomie folgt auch das Recht, sich von einem geschlossenen Vertrag wieder lösen zu dürfen. Allerdings macht das Gesetz hiervon aus sozialen Erwägungen einige Ausnahmen. So können z.B.
Schwangere und junge Mütter bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung (§ 17 MuSchG),49 |
in Elternzeit befindliche Beschäftigte (§ 18 BEEG)49a oder aber |
Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte (§ 168 SGB IX) sowie |
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