2.1 Geld zum Abschied? - Abfindung 2.2 Richtig reagieren - Abmahnung 2.3 Arbeit nach Bedarf - Abrufarbeit 2.4 Leihen statt anstellen - Arbeitnehmerüberlassung 2.5 Wer schreibt der bleibt - Arbeitsvertrag 2.6 Besser vertragen statt streiten - Auflösungs- und Abwicklungsvereinbarungen 2.7 Drum prüfe wer sich ewig bindet - Befristung 2.8 Heute mal anders - Direktionsrecht 2.9 Geld trotz Nichtleistung - Entgeltfortzahlung 2.10 Recht auf Freizeit - Erholungsurlaub 2.11 Unterstützung zum Nulltarif - Familiäre Mitarbeit 2.12 Eine Hand wäscht die andere - Gefälligkeitsverhältnisse 2.13 Nachzahlungsrisiko Statusirrtum - Gesellschafter/Geschäftsführer 2.14 Ende gut, alles gut? - Kündigung 2.15 Wenn es ums Geld geht - Lohn 2.16 Die Jugend fördern - Praktikum 2.17 Auto statt Geld - Sachbezug 2.18 Erfahrung sichern - Rentnerbeschäftigung 2.19 Arbeitnehmer wider Willen - Scheinselbständigkeit 2.20 Muss kurz weg - Vorübergehende Verhinderung 2.21 Unnötige Konflikte vermeiden - Zeugnis 2.22 Heute so, morgen so - Brückenteilzeit 2.23 Jede Stunde zählt - Arbeitszeit 2.24 Gekauft wie gesehen - Betriebsübergang 2.25 Mitgehangen, mitgefangen - Tarifbindung 2.26 Besser kurz als gar nicht - Fragen und Antworten zum Kurzarbeitergeld 2.27 Wider die Teuerung - Inflationsausgleichsprämie 2.28 Sie geben so viel zurück - Kinder in der Pflegeversicherung 2.29 Work Hard, Play Hard - Arbeiten aus dem Urlaubsparadies (Workation) 2.30 Ausschluss- und Verfallsfristen - Alles oder nichts? 2.31 Wie gewonnen so zerronnen - Gehalt auf Widerruf? 2.32 Homeoffice und mobiles Arbeiten - Rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Umsetzung 2.33 Arbeitnehmerdatenschutz - Anforderung und Umsetzung in der Praxis

2.9 Geld trotz Nichtleistung - Entgeltfortzahlung

Autor: Gahle

2.9.1 Beratungssituation

Der Mandant bittet um Information, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang er zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder bei Urlaubsabwesenheit seiner Mitarbeiter verpflichtet ist.

2.9.2 Rechtliche Einordnung

Entgeltfortzahlungsanspruch

Neben den Fällen der vorübergehenden Verhinderung (vgl. dazu Kapitel 2.20.2) steht dem Arbeitnehmer u.a. auch bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit und für Urlaubszeiten ein Entgeltfortzahlungsanspruch zu.

Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses unverschuldet durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit verhindert, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird er infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, verliert er den Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht, wenn

er zuvor in den letzten sechs Monaten wegen derselben Krankheit nicht arbeitsunfähig war, oder

seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit zwölf Monate verstrichen sind (§ 3 EFZG).

Hinweis