05/2019 - Einkommensteuer
Vermietungseinkünfte sind Prüfungsschwerpunkt vieler Festsetzungsfinanzämter. Gerade bei andauernden Verlusten stellt sich die Frage, ob insoweit eine Einkünfteerzielungsabsicht gegeben ist. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat sich dieser Frage nun mit einem umfangreichen Schreiben angenommen. Das sind die Kriterien.